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Die Nachhaltigkeit der Kohlendioxidentfernung ist für die Klimaziele von Paris von entscheidender Bedeutung

Die Entfernung von Kohlendioxid ist für das Erreichen von Netto-Null-Emissionen von entscheidender Bedeutung, da alle verbleibenden CO-Emissionen neutralisiert werden müssen 2 . Die wissenschaftlich anerkannte Definition der Kohlendioxidentfernung erfordert die Entfernung von atmosphärischem CO 2 „dauerhaft“ gespeichert; Allerdings bleibt unklar, was mit Dauerhaftigkeit gemeint ist, und die Interpretationen variieren von Jahrzehnten bis Jahrtausenden. Mithilfe eines Klimamodells mit reduzierter Komplexität haben wir hier den Effekt der Kohlendioxidentfernung bei unterschiedlichen Speicherlängen untersucht CO2 . Wir haben festgestellt, dass die Lagerzeit einen erheblichen Einfluss darauf hat, ob Netto-Null-Emissionen die gewünschten Temperaturergebnisse erzielen. Bei einer typischen 100-jährigen Lagerung führen sie zu Netto-CO-Emissionen von Null 2 mit Restemissionen von 6 Gt CO 2 pro Jahr zu einer zusätzlichen Erwärmung von 1,1 °C um 2.500 im Vergleich zur dauerhaften Lagerung, wodurch international vereinbarte Temperaturgrenzwerte gefährdet werden. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die Speicherdauer von CO 2 Weniger als 1000 Jahre reichen nicht aus, um die verbleibenden fossilen CO-Emissionen zu neutralisieren 2 mit Netto-Null-Emissionen. Diese Ergebnisse bekräftigen den Grundsatz, dass glaubwürdige Behauptungen einer Neutralisierung durch Kohlendioxidentfernung innerhalb der Netto-Null-Grenze einen Ausgleich der Emissionen durch Entfernungen mit ähnlicher Verweildauer und Speicherung in der Atmosphäre erfordern, z. B. geologisch oder biogen. (Cyril Brunner, Zeke Hausfather & Reto Knutt, mehr unter natur.com)

Aktuelle globale CO2-Werte in der Atmosphäre

Willkommen auf der Informationswebsite der NOAA Carbon Cycle Greenhouse Gases Group! Die zentrale Stelle für die globale Überwachung von Treibhausgasen ist verantwortlich für den Betrieb des globalen Luftprobenahmenetzwerks, das weiterhin die Luft, die wir atmen, überwacht.

11. November 424,02 ppm

Sichere Konzentration: 350 ppm

ppm – die Anzahl der Kohlendioxidpartikel pro Million Luftpartikel.

Mehr dazu gml.noaa.gov

Noch ist es möglich, den Klimawandel auf 1,5°C zu begrenzen

Die Quantifizierung fairer nationaler Anteile am verbleibenden globalen CO2-Budget hat sich als Herausforderung erwiesen. Hier schlagen wir einen Indikator vor – die zusätzliche Kohlenstoffverpflichtung –, der die Verantwortung der Länder für die Minderung und Entfernung von CO quantifiziert 2 während sie ihre eigenen Ziele erreichen. Unter Berücksichtigung der CO2-Schulden seit 1990 und zukünftiger Ansprüche auf der Grundlage der Emissionsverläufe einzelner Länder verwendet der Indikator denselben kumulativen Pro-Kopf-Emissionen-Ansatz, um die Verantwortung für die Schließung der Minderungslücke zwischen Ländern mit einem positiven Gesamtüberschuss an CO2-Emissionen zu verteilen. Das Kohlenstoffbudget wird um 576 Gigatonnen fossiles CO überschritten 2 wenn die Erwärmung auf unter 1,5 °C begrenzt ist (Wahrscheinlichkeit 50 %). Die zusätzliche Kohlenstoffbelastung ist in den Vereinigten Staaten und China am höchsten und in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Russland am höchsten pro Kopf. Annahmen über die CO2-Schulden beeinflussen die Ergebnisse in den meisten Ländern erheblich. Im Gegensatz zu den G7-Mitgliedern ist es für Iran, Kasachstan und mehrere BRICS+-Mitglieder schwierig, für diese Verantwortung aufzukommen. (Thomas Hahn, Johannes Morfeldt, Ingo Fetzer, mehr unter natur.com)

Neue Wissensplattform zur slowakischen Anpassung

Die Slowakische Umweltbehörde hat in Zusammenarbeit mit dem slowakischen Umweltministerium eine Plattform zur Anpassung an den Klimawandel ins Leben gerufen. Ziel ist es, diese Plattform als Kommunikations- und Informationskanal zu nutzen. Es enthält Bereiche für Experten, aber auch für neugierige Bürger, die hier beispielsweise Infografiken oder aktuelle Anpassungsnachrichten finden. Zusammenfassende Informationen sind auf Englisch verfügbar

Geschätzte anthropogene Erwärmung anhand einer linearen Beziehung zwischen Temperatur und atmosphärischem CO2

Die Beurteilung der Einhaltung des Ziels der anthropogenen Erwärmung im Pariser Abkommen erfordert transparente, zuverlässige und zeitnahe Kennzahlen. Linearität zwischen Anstiegen des atmosphärischen CO 2 und Temperatur bietet einen Rahmen, der diese Kriterien zu erfüllen scheint und Schätzungen der anthropogenen Erwärmung liefert, die mindestens 30 % sicherer sind als alternative Methoden. Hier schätzen wir, dass der Mensch für das Jahr 2023 einen globalen Anstieg von 1,49 ± 0,11 °C im Vergleich zum Ausgangswert vor 1700 verursacht hat.Andrew Jarvis & Piers M. Forster, mehr unter phys.org

Übersicht aller Fragen und Antworten aus dem Dokument zur Umsetzung der EU-Regeln zur Berichterstattung über unternehmerische Nachhaltigkeit

Das Dokument „240807-faqs-corporate-sustainability-reporting_de“ enthält eine umfangreiche Liste von Fragen und Antworten (FAQs) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Nachfolgend finden Sie alle Fragen und Antworten geordnet und thematisch in Abschnitte unterteilt.

Abschnitt I: Glossar relevanter Begriffe und geltender Gesetze

Dieser Abschnitt enthält keine Fragen und Antworten. Es dient als Glossar mit Definitionen wichtiger Begriffe und einer Liste relevanter Rechtsvorschriften.

Abschnitt II: Überblick über die durch die CSRD-Richtlinie eingeführten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dieser Abschnitt enthält keine Fragen und Antworten. Es bietet einen allgemeinen Überblick über die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die CSRD eingeführt wurden.

Abschnitt III: Häufig gestellte Fragen zu den gemäß Artikel 19a/29a der Rechnungslegungsrichtlinie bereitzustellenden Nachhaltigkeitsinformationen (einzelne und konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung)

Geltungsbereich und Geltungstermine

  1. Frage: Welches Geschäftsjahr bestimmt, wann ein Unternehmen in eine bestimmte Unternehmensgrößenkategorie fällt: das Berichtsgeschäftsjahr oder das dem Berichtsjahr vorangehende Geschäftsjahr?

Die Antwort: Die Regeln zur Bestimmung der Größe eines Unternehmens für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung basieren auf den bestehenden Finanzberichterstattungsregeln, die für ein Unternehmen in dem Mitgliedstaat gelten, in dem es seinen Sitz hat. Diese Regeln sind in nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der bisherigen Rechnungslegungsrichtlinie festgelegt.

  1. Frage: Entwickelt sich ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr so, dass es die Kriterien für die Aufnahme in eine andere Unternehmenskategorie erfüllt, muss es bereits im selben Geschäftsjahr mit der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen nach den für diese neue Kategorie geltenden Regeln beginnen oder erst nach Erfüllung der Kriterien für zwei aufeinanderfolgende Rechnungsjahre?

Die Antwort: Erfüllt ein Unternehmen in einem Rechnungsjahr die Kriterien für die Aufnahme in eine andere Unternehmenskategorie, so gelten für es die für diese Kategorie geltenden Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erst ab dem darauffolgenden Rechnungsjahr. Mit anderen Worten: Ein Unternehmen muss die Kriterien für eine neue Kategorie in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsjahren erfüllen, um den Nachhaltigkeitsberichterstattungsregeln für diese neue Kategorie zu unterliegen.

  1. Frage: Wie wird die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer für die Zwecke der Unternehmenskategorisierung gemäß der Rechnungslegungsrichtlinie berechnet?

Die Antwort: Die gesetzlichen Regelungen des Verbandes regeln die Berechnung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl zum Zwecke der Einstufung des Unternehmens nach der Rechnungslegungsrichtlinie nicht. Allerdings könnten die Mitgliedstaaten diesbezüglich nationale Vorschriften erlassen oder Leitlinien vorgeben. In Ermangelung nationaler Vorschriften oder Leitlinien können Unternehmen Artikel 5 der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 zur Definition von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen als Richtlinie für die Messung der Mitarbeiterzahl heranziehen.

  1. Frage: Müssen KMU ohne zum Handel an einem EU-regulierten Markt zugelassene Wertpapiere Nachhaltigkeitsinformationen gemäß Artikel 19a/29a der Rechnungslegungsrichtlinie melden?

Die Antwort: KMU ohne zum Handel an einem EU-regulierten Markt zugelassene Wertpapiere sind nicht verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen auf Einzelebene gemäß Artikel 19a der Rechnungslegungsrichtlinie (einzelne Nachhaltigkeitserklärung) zu melden. Allerdings sind sie verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen auf konsolidierter Ebene gemäß Artikel 29a der Rechnungslegungsrichtlinie (konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung) zu melden, wenn sie Mutterunternehmen eines großen Konzerns sind. Artikel 29a der Rechnungslegungsrichtlinie gilt unabhängig von der Größe der Muttergesellschaft.

  1. Frage: Sind Kreditinstitute und Versicherungen unabhängig von ihrer Rechtsform verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen gemäß Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie zu melden?

Die Antwort: Ja. Gemäß Artikel 1 Abs. 3 der Rechnungslegungsrichtlinie fallen Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, einschließlich Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, unabhängig von ihrer Rechtsform in den Anwendungsbereich des Artikels 19a der Rechnungslegungsrichtlinie (einzelne Nachhaltigkeitserklärung), wenn es sich um Großunternehmen oder KMU handelt ( (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) mit Wertpapieren, die zum Handel auf einem geregelten EU-Markt zugelassen sind. Sie fallen unabhängig von ihrer Rechtsform auch dann in den Anwendungsbereich des Artikels 29a der Rechnungslegungsrichtlinie (konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung), wenn sie Mutterunternehmen eines Großkonzerns sind.

  1. Frage: Sind Finanzinstitute – abgesehen von Versicherungen und Kreditinstituten – zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen gemäß Artikel 19a/29a der Rechnungslegungsrichtlinie verpflichtet?

Die Antwort: Ja, Finanzinstitute – mit Ausnahme von Versicherungen und Kreditinstituten – sind zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen gemäß Artikel 19a/29a der Rechnungslegungsrichtlinie verpflichtet, wenn sie die Voraussetzungen der Rechtsform gemäß Artikel 1 Abs. 1 erfüllen. 1 der Rechnungslegungsrichtlinie und wenn sie die Unternehmensgrößenkriterien gemäß Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie erfüllen.

  1. Frage: Wenn ein kleines und nicht komplexes Institut (SNCI) derzeit gemäß der Richtlinie 2014/95/EU (NFRD) zur Meldung nichtfinanzieller Informationen verpflichtet ist, muss es bis dahin weiterhin nichtfinanzielle Informationen gemäß den Bestimmungen der NFRD melden Gilt die CSRD-Regelung für kleine und nicht komplexe Institute (d. h. ab Abrechnungszeiträumen, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen)?

Die Antwort: Ja. Auf der Grundlage von Artikel 5 Abs. 2 der CSRD muss ein kleines und nicht komplexes Institut, bei dem es sich um ein großes Unternehmen oder ein KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) handelt und dessen Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt in der EU zugelassen sind, Nachhaltigkeitsinformationen gemäß ESRS melden ( oder alternativ das LSME ESRS) ab dem Abrechnungszeitraum 2026. Ein kleines und nicht komplexes Institut, das derzeit gemäß Artikel 19a der Rechnungslegungsrichtlinie zur Übermittlung nichtfinanzieller Informationen verpflichtet ist, Wie durch die Richtlinie 2014/95/EU (NFRD) eingeführt, müssten sie weiterhin gemäß der NFRD-Regelung berichten, bis die CSRD-Regelung für kleine und nicht komplexe Institute gilt (d. h. ab dem Rechnungslegungszeitraum 2026).

  1. Frage: Wenn eine kleine und nicht komplexe Einrichtung (SNCI) die Muttergesellschaft eines großen Konzerns ist, kann diese SNCI die Befreiung gemäß Artikel 19a Absatz 1 in Anspruch nehmen 6 der Rechnungslegungsrichtlinie und erstellen Sie Nachhaltigkeitsberichte gemäß LSME ESRS?

Die Antwort: Wenn ein Unternehmen (unabhängig von Größe oder spezifischer Art, z. B. einschließlich SNCI) das Mutterunternehmen eines großen Konzerns ist, muss es gemäß Artikel 29a der Rechnungslegungsrichtlinie eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung veröffentlichen, die gemäß ESRS erstellt wird. Möglichkeit zur Nutzung von LSME ESRS gemäß Artikel 19a Abs. Art. 6 der Rechnungslegungsrichtlinie gilt nur für KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), deren Wertpapiere an einem geregelten Markt der EU notiert sind, sowie für kleine und nicht komplexe Institute, firmeneigene Versicherungsgesellschaften oder firmeneigene Rückversicherungsunternehmen (sofern es sich um große Unternehmen handelt). oder KMU – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen – deren Wertpapiere an einem regulierten EU-Markt notiert sind) ihre individuelle Nachhaltigkeitserklärung zu entwickeln.

  1. Frage: Wenn ein kleines und nicht komplexes Institut (SNCI) die Muttergesellschaft eines großen Konzerns ist, wann muss es dann mit der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen beginnen?

Die Antwort: Wenn SNCI die Muttergesellschaft eines großen Konzerns ist, muss sie entweder ab dem Rechnungszeitraum 2024 eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung unter Verwendung des ESRS veröffentlichen (wenn SNCI ein Unternehmen von öffentlichem Interesse ist, das am Bilanzstichtag auf konsolidierter Basis den Durchschnitt übertrifft). Anzahl der Mitarbeiter im Abrechnungszeitraum von 500) bzw. ab dem Zeitraum 2025 (in allen anderen Fällen).

  1. Frage: Wenn SNCI die Muttergesellschaft eines großen Konzerns ist, aber nicht zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses verpflichtet ist, weil alle ihre Tochtergesellschaften unbedeutend sind, ist diese SNCI dann dennoch verpflichtet, eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung zu erstellen und zu veröffentlichen?

Die Antwort: Wenn eine Muttergesellschaft nicht verpflichtet ist, einen konsolidierten Jahresabschluss zu veröffentlichen (z. B. weil sie die Bedingungen der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 26 der Rechnungslegungsrichtlinie erfüllt), ist diese Muttergesellschaft nicht verpflichtet, eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung zu erstellen und zu veröffentlichen. Handelt es sich bei einer solchen Muttergesellschaft jedoch selbst um ein Großunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 4 der Rechnungslegungsrichtlinie und würde daher in den Anwendungsbereich von Artikel 19a der Rechnungslegungsrichtlinie fallen, muss dieses Unternehmen eine individuelle Nachhaltigkeitserklärung gemäß Artikel 19a der Rechnungslegungsrichtlinie erstellen und veröffentlichen. Diese individuelle Nachhaltigkeitserklärung müsste in Übereinstimmung mit dem ESRS oder, wenn es sich bei dem Unternehmen um ein KMU handelt, dessen Wertpapiere zum Handel an einem EU-regulierten Markt zugelassen sind, alternativ mit dem LSME ESRS erstellt werden.

Fortsetzung der Übersicht der Fragen und Antworten aus dem Dokument „240807-faqs-corporate-sustainability-reporting_de (1).pdf“

Abschnitt III: Häufig gestellte Fragen zu den gemäß Artikel 19a/29a der Rechnungslegungsrichtlinie bereitzustellenden Nachhaltigkeitsinformationen (einzelne und konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung)

Geltungsbereich und Geltungstermine

  1. Frage: Gelten die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie auch für Unternehmen, die Investmentfonds oder andere Finanzprodukte verwalten?

Die Antwort: Dies hängt von der Art des verwalteten Finanzprodukts ab. Gemäß Artikel 1 Abs. 4 der Rechnungslegungsrichtlinie die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie sie gelten nicht an die Unternehmen, die sie leiten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder Alternative Investmentfonds (AIFs).

Allerdings sind die Geschäfte, die sie verwalten andere Arten von Investmentfonds oder Finanzprodukten, die in den Anwendungsbereich der Rechnungslegungsrichtlinie fallen, müssen über Nachhaltigkeit zu berichten, wenn sie die Größenkriterien gemäß Artikel 19a und 29a erfüllen.

  1. Frage: Müssen Unternehmen, die OGAW und AIF verwalten, Nachhaltigkeitsinformationen gemäß Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie melden?

Die Antwort: Nein. Artikel 1 Abs. Art. 4 der Rechnungslegungsrichtlinie zielt darauf ab, OGAW und AIF von den Nachhaltigkeitsberichtspflichten gemäß Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie auszunehmen.

Allerdings Unternehmen, die verwaltet durch OGAW und AIF, würden in den Anwendungsbereich der Rechnungslegungsrichtlinie fallen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen Rechtsform im Sinne von Artikel 1 Abs. 1 der Rechnungslegungsrichtlinie. Wenn sich ein solches Unternehmen auch trifft Größenkriterien gemäß Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie muss dies in seinem Lagebericht erfolgen eine Nachhaltigkeitserklärung enthalten.

  1. Frage: Müssen Pensionsfonds nach der Rechnungslegungsrichtlinie über Nachhaltigkeit berichten?

Die Antwort: Ja. Sofern die Pensionskasse die Voraussetzungen erfüllt Rechtsform gemäß Artikel 1 Abs. 1 der Rechnungslegungsrichtlinie und fällt in den Anwendungsbereich der Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie, muss es in seinen Lagebericht aufgenommen werden eine Nachhaltigkeitserklärung enthalten. Im Gegensatz zu OGAW oder AIF mit Pensionsfonds gelten nicht für den Ausschluss von den Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten gemäß § 1 Abs. 4 Richtlinien zur Rechnungslegung.

  1. Frage: Gelten die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Rechnungslegungsrichtlinie auch für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben (sog. Drittstaatenunternehmen), aber Tochtergesellschaften in der EU haben?

Die Antwort: Ja, wenn das Unternehmen aus einem Drittland trifft Bedingungen im Sinne von Artikel 40a der Rechnungslegungsrichtlinie. Konkret, wenn ein Unternehmen aus einem Drittland dies erreicht Nettoumsatz mehr als 150 Millionen Euro in der Union (für jede der letzten beiden aufeinanderfolgenden Rechnungsperioden) und hat Tochtergesellschaft in der Union, das den Artikeln 19a/29a der Rechnungslegungsrichtlinie unterliegt, oder in Ermangelung einer solchen Tochtergesellschaft, Niederlassung in der Union, was erreicht wurde Nettoumsatz mehr als 40 Millionen Euro (im vorangegangenen Abrechnungszeitraum) muss die Tochtergesellschaft bzw. Zweigniederlassung diese offenlegen und zur Verfügung stellen Informationen zur Nachhaltigkeit auf Konzernebene der Muttergesellschaft aus dem Drittland.

  1. Frage: Gilt eine Nachhaltigkeitserklärung, die als Teil eines Lageberichts vom Emittenten von Wertpapieren veröffentlicht wird, die zum Handel auf einem geregelten EU-Markt zugelassen sind, als „regulierte Informationen“ gemäß Artikel 2 Absatz 1? 1 Buchstabe k) Richtlinien zur Transparenz?

Die Antwort: Ja. Gemäß Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe k) Transparenzrichtlinien sind unter anderem „alle Informationen, zu deren Offenlegung der Emittent oder jede andere Person, die ohne Zustimmung des Emittenten die Übernahme von Wertpapieren zum Handel auf einem geregelten Markt beantragt hat, nach dieser Richtlinie verpflichtet ist [ d. h. die Transparenzrichtlinie ] [...]“. Artikel 4 Abs. 5 der Transparenzrichtlinie verpflichtet Verlage zur Veröffentlichung einer Nachhaltigkeitserklärung, was also gelten als „regulierte Informationen“

  1. Frage: Können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit übertragbaren Wertpapieren, die zum Handel auf einem regulierten Markt in der EU zugelassen sind, dafür entscheiden, für einen bestimmten Zeitraum nicht über Nachhaltigkeit zu berichten?

Die Antwort: Ja. Gemäß Artikel 19a Absatz Gemäß Artikel 7 der Rechnungslegungsrichtlinie können KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) mit übertragbaren Wertpapieren, die zum Handel auf einem geregelten Markt in der EU zugelassen sind, dies beschließen Sie werden nicht über Nachhaltigkeit berichten gemäß Artikel 19a der Rechnungslegungsrichtlinie für Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2028 beginnen (z. B. für die Abrechnungszeiträume 2026 und 2027). In solchen Fällen muss das KMU in seinem Lagebericht angeben um es kurz zu sagen, warum keine Nachhaltigkeitsberichte vorgelegt wurden.

Diese Ausnahme gilt auch für kleine und nicht komplexe Institutionen, sowie auf Kapitalversicherungsgesellschaften und Rückversicherungsgesellschaften, sofern es sich um KMU (ausgenommen Kleinstunternehmen) handelt, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten EU-Markt zugelassen sind.

Ausnahmeregelungen

  1. Frage: Wenn das Mutterunternehmen über Nachhaltigkeit auf konsolidierter Ebene gemäß Artikel 29a der Rechnungslegungsrichtlinie berichtet (konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung), muss es Angaben zu wesentlichen Leistungsindikatoren gemäß Artikel 19 Absatz 1 machen. 1 Unterabsatz 3 der Rechnungslegungsrichtlinie in seinem konsolidierten Lagebericht?

Die Antwort: Nein. Artikel 19 Abs. Gemäß Art. 1 Abs. 1 dritter Rechnungslegungsrichtlinie, die den Einzellagebericht regelt, sind Angaben zu wesentlichen Leistungsindikatoren innerhalb des Einzellageberichts offenzulegen. Artikel 29 Abs. 1 der Rechnungslegungsrichtlinie, die den Konzernlagebericht regelt, verlangt die Offenlegung von Informationen, die eine Gesamtbeurteilung der Entwicklung, des Geschäftsergebnisses und der Lage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ermöglichen.

Aufgrund der Tatsache, dass § 29a Abs. Art. 7 der Rechnungslegungsrichtlinie sieht vor, dass ein Mutterunternehmen, das die Anforderungen des Art. 29a Abs 1 bis 5 gilt als Unternehmen, das die in § 19 Abs. 1 genannten Anforderungen erfüllt. 1 dritter Unterabsatz und in § 19a, und da der Inhalt des Konzernlageberichts gemäß § 29 Abs. Abs. 1 umfasst auch die gemäß § 19 Abs. 1 erforderlichen Angaben. 1, Befreiung von der Pflicht würde auch zutreffen Konsolidierter Bericht zur Unternehmensführung gemäß Artikel 29a.

  1. Frage: Wenn ein KMU, dessen Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in der EU zugelassen sind, beschließt, freiwillig eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung gemäß Artikel 29a der Rechnungslegungsrichtlinie zu erstellen und zu veröffentlichen, wird es dann von der Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung seiner individuellen Nachhaltigkeitserklärung gemäß Artikel 19a der Rechnungslegungsrichtlinie befreit? die Rechnungslegungsrichtlinie?

Die Antwort: Ja. Ein KMU, dessen Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt der EU zugelassen sind und das freiwillig eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung gemäß Artikel 29a der Rechnungslegungsrichtlinie veröffentlicht, ist von der Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung einer individuellen Nachhaltigkeitserklärung gemäß Artikel 19a der Rechnungslegungsrichtlinie befreit sofern die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung entsprechend erstellt wird Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

  1. Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Tochterunternehmen im Anwendungsbereich der Art. 19a/29a der Rechnungslegungsrichtlinie von der Pflicht zur Abgabe von Nachhaltigkeitsberichten nach Art. 19a/29a der Rechnungslegungsrichtlinie (Nachhaltigkeitserklärung) befreit?

Die Antwort: Gemäß Artikel 19a Absatz 9 und Artikel 29a Abs. Gemäß Artikel 8 der Rechnungslegungsrichtlinie ist ein Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft ist, von den Pflichten gemäß Artikel 19a Absatz befreit 1 bis 4 der Rechnungslegungsrichtlinie (oder Artikel 29a, Absätze 1 bis 5 der Rechnungslegungsrichtlinie, wenn die Tochtergesellschaft selbst die Muttergesellschaft eines großen Konzerns ist), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind Bedingungen im Sinne von Artikel 19a Absatz 9, zweiter Unterabsatz der Rechnungslegungsrichtlinie (oder Artikel 29a, Absatz 8, zweiter Unterabsatz der Rechnungslegungsrichtlinie, wenn die Tochtergesellschaft selbst die Muttergesellschaft eines großen Konzerns ist).

Speziell Der Bericht über die Geschäftsführung des befreiten Unternehmens muss enthalten:

  • Name und Sitz des Mutterunternehmens, das die Informationen auf Gruppenebene meldet;
  • Weblink(s) zum konsolidierten Lagebericht bzw. zur konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung des Mutterunternehmens; A
  • Hinweis, dass das Unternehmen von der Pflicht zur Veröffentlichung einer individuellen Nachhaltigkeitserklärung (bzw. einer konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung, wenn die Tochtergesellschaft selbst Muttergesellschaft eines Großkonzerns ist) befreit ist.

Wenn die Muttergesellschaft ihren Sitz in einem Drittland hat, ist dies der Fall konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung A Schlussfolgerung des Abschlussprüfers müssen gemäß den für die Tochtergesellschaft geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates veröffentlicht werden, und Offenlegungen gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung (die sich auf die Aktivitäten der Tochtergesellschaft beziehen) müssen entweder in den Governance-Bericht der Tochtergesellschaft oder in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung der in einem Drittland ansässigen Muttergesellschaft aufgenommen werden.

Wenn der Mitgliedstaat dies verlangt Übersetzung des Konzernlageberichts oder Konsolidierte Berichterstattung über die Nachhaltigkeit des Mutterunternehmens, diese Übersetzung sollte entweder sein verifiziert (z. B. durch einen Übersetzer oder die für die Überprüfung von Übersetzungen im jeweiligen Mitgliedstaat zuständige Behörde) oder enthalten sollte Stellungnahmemit der Begründung, dass dies nicht verifiziert sei.

Gemäß Artikel 19a Absatz 10 und Artikel 29a Abs. 9 der Rechnungslegungsrichtlinie große Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem regulierten EU-Markt zugelassen sind – auch bei kleinen und nicht komplexen Instituten, Kapitalversicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften und auch bei Unternehmen aus Drittstaaten – sie können diese Befreiung nicht in Anspruch nehmen.

  1. Frage: Muss die konsolidierte Governance/konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung der Muttergesellschaft bereits veröffentlicht sein, wenn die Tochtergesellschaft ihren eigenen Governance-Bericht veröffentlicht, damit die Tochtergesellschaft von der Veröffentlichung einer eigenen Nachhaltigkeitserklärung befreit ist?

Die Antwort: Nein. Damit die Tochtergesellschaft von der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer eigenen Nachhaltigkeitserklärung gemäß § 19a Abs. 9 oder Artikel 29a Abs. Gemäß Art. 8 Rechnungslegungsrichtlinie muss der von der Tochtergesellschaft veröffentlichte Lagebericht einen Weblink zum Konzernlagebericht bzw. zur konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung des Mutterunternehmens enthalten. Wenn dieser konsolidierte Governance-Bericht oder die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Governance-Berichts der Tochtergesellschaft noch nicht verfügbar ist, kann die Tochtergesellschaft, die eine Befreiung beantragt, in ihren Governance-Bericht einen Link zu einem allgemeinen Weblink aufnehmen, unter dem die entsprechenden Dokumente verfügbar sind in der Zukunft. Eine Tochtergesellschaft in der Union könnte beispielsweise erwägen, von der Muttergesellschaft eine Erklärung einzuholen, die die von der Tochtergesellschaft eingegangenen Verpflichtungen garantiert, und diese Erklärung zusammen mit ihrem Lagebericht innerhalb der von ihrem eigenen Mitgliedstaat gesetzten Frist zu veröffentlichen.

  1. Frage: Muss der konsolidierte Lagebericht bzw. die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung des Mutterunternehmens in einer Sprache verfügbar sein, die von dem Mitgliedstaat akzeptiert wird, dessen nationales Recht das Tochterunternehmen regelt, damit das Tochterunternehmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer eigenen Nachhaltigkeitserklärung befreit ist?

Die Antwort: Der Mitgliedstaat, dessen nationales Recht das Tochterunternehmen regelt, kann verlangen, dass der konsolidierte Lagebericht (oder gegebenenfalls die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung des Mutterunternehmens) in einer von diesem Mitgliedstaat akzeptierten Sprache veröffentlicht und die erforderliche Übersetzung in diese bereitgestellt wird Sprache. In diesem Fall müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Tochtergesellschaft von der Pflicht zur Veröffentlichung einer eigenen Nachhaltigkeitserklärung befreit ist.

  1. Frage: Wie sollte eine befreite Tochtergesellschaft melden, dass sie befreit ist?

Die Antwort: Auf Grundlage des § 19a Abs. 9 und Artikel 29a Abs. Gemäß Art. 8 der Rechnungslegungsrichtlinie muss die befreite Tochtergesellschaft in ihrem Lagebericht angeben, dass sie von den Pflichten nach Art. 19a Abs. 1 befreit ist 1 bis 4 (oder in Artikel 29a Absätze 1 bis 5, wenn die Tochtergesellschaft selbst Muttergesellschaft eines großen Konzerns ist). Darüber hinaus unterliegt die ausgenommene Tochtergesellschaft weiterhin den anderen Bestimmungen der Rechnungslegungsrichtlinie, die für Unternehmen in ihrem Geltungsbereich gelten, einschließlich der Verpflichtung zur Vorlage eines Lageberichts beim nationalen Unternehmensregister gemäß Artikel 30 der Rechnungslegungsrichtlinie in Verbindung mit die Bestimmungen in Kapitel III des Titels I der Richtlinie über das Recht der Handelsgesellschaften. Die Anforderungen an die digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Artikel 29d der Rechnungslegungsrichtlinie finden keine Anwendung. Nimmt eine Tochtergesellschaft die Befreiung von der Verpflichtung gemäß § 19a Abs. 9 oder Artikel 29a Abs. Wer Wertpapiere gemäß Art. 8 Rechnungslegungsrichtlinie zum Handel auf einem geregelten Markt akzeptiert, muss weiterhin die Vorschriften der Transparenzrichtlinie einhalten, insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung des Lageberichts.

  1. Frage: Wenn eine Tochtergesellschaft eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung der Muttergesellschaft veröffentlicht, die keine Offenlegungen gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung zu den von dieser Tochtergesellschaft durchgeführten Aktivitäten enthält, muss die Tochtergesellschaft diese Informationen dann in ihrem eigenen Governance-Bericht offenlegen?

Die Antwort: Ja. Wenn die Tochtergesellschaft ihren Sitz im Gebiet der Union hat und ihre Muttergesellschaft ihren Sitz in einem Drittland hat und eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, sind die Offenlegungen gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung, die sich auf die Tätigkeiten der Tochtergesellschaft mit Sitz in der Union beziehen, erforderlich Union und ihre Tochtergesellschaften müssen entweder in den Governance-Bericht der Tochtergesellschaft oder in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung der in einem Drittland ansässigen Muttergesellschaft einbezogen werden.

  1. Frage: Können große Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten EU-Markt zugelassen sind, von der Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage von Nachhaltigkeitsberichten gemäß Artikel 19a Absatz 1 profitieren? 9 und Artikel 29a Abs. 8 Richtlinien zur Rechnungslegung?

Die Antwort: Nein. Große Unternehmen mit Wertpapieren, die zum Handel auf einem regulierten Markt der EU zugelassen sind – darunter kleine und nicht komplexe Institutionen, Kapitalversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Unternehmen aus Drittländern – können von dieser Ausnahmeregelung für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit nicht profitieren. Sie müssen daher gemäß Artikel 4 Absatz 1 über Nachhaltigkeit berichten 5 der Transparenzrichtlinie und Artikel 19a/29a der Rechnungslegungsrichtlinie.

  1. Frage: Wie kann ein Unternehmen der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung einer individuellen oder konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung nachkommen, wenn es gemäß Artikel 29 der Rechnungslegungsrichtlinie nicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines konsolidierten Lageberichts verpflichtet ist?

Die Antwort: Ein Unternehmen, das eine individuelle oder konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung erstellen und veröffentlichen muss, aber nicht verpflichtet ist, einen konsolidierten Lagebericht zu erstellen und zu veröffentlichen, kann die individuelle oder konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung in ein separates Dokument aufnehmen, das gemäß Artikel 30 der Rechnungslegung veröffentlicht wird Richtlinie.

Allerdings muss dieses separate Dokument – das eine individuelle oder konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung enthält – den Format- und Kennzeichnungsanforderungen des Artikels 29d der Rechnungslegungsrichtlinie entsprechen.

  1. Frage: Wie kann ein Unternehmen der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung einer konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung nachkommen, wenn es von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses befreit ist?

Die Antwort: Ein Unternehmen, das verpflichtet ist, eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung zu erstellen und zu veröffentlichen, aber von der Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses befreit ist, sollte dennoch eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung erstellen und veröffentlichen. In der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung ist darauf hinzuweisen, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, einen Konzernabschluss aufzustellen, und gegebenenfalls auf die im Lagebericht enthaltenen Zusatzinformationen sowie auf die im Einzelabschluss ausgewiesenen Beträge zu verweisen.

 

 

 

Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Dieses Dokument gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Auslegung gesetzlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel des Dokuments ist es, die Anforderungen zu klären, die für verschiedene Arten von Unternehmen in der Europäischen Union gelten, sowie die Pflichten von Wirtschaftsprüfern und anderen Wirtschaftsprüfungsdienstleistern. Das Dokument enthält Informationen zum Geltungsbereich und -datum, zu Ausnahmen, zur Bewertung der Wertschöpfungskette, zu Digitalisierungs- und Veröffentlichungspflichten sowie zu weiteren Aspekten der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

häufig gestellte Fragen (FAQ)

COP 29 Zustimmung von Schiffen zu einigen Schlüsselbausteinen eines neuen globalen Kohlenstoffmarktes

Am Eröffnungstag erzielte Baku ein seiner Meinung nach frühes Ziel, indem es die Länder im vergangenen Monat dazu zwang, Regeln für einige der wichtigsten Bausteine des neuen globalen CO2-Marktes der UN gemäß Artikel 6.4 zu verabschieden akzeptiert Aufsichtsorgan des Mechanismus.

Dieses Dokument stellt einen Vorschlag für ein nachhaltiges Entwicklungsinstrument vor, das im Rahmen des in Artikel 6 Absatz 4 des Pariser Abkommens festgelegten Mechanismus eingesetzt werden soll. Ziel des Tools ist es sicherzustellen, dass Projekte und Programme innerhalb dieses Mechanismus die Umwelt nicht schädigen und eine nachhaltige Entwicklung sowie die 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Das Dokument beschreibt detailliert den Prozess der Bewertung von Risiken und Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft sowie die Überwachung und Berichterstattung der Ergebnisse gemäß den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung. Der Vorschlag für das Instrument wurde dem Aufsichtsgremium des Mechanismus in Artikel 6 Absatz 4 vorgelegt und wird nach einem Kommentarverfahren voraussichtlich im Jahr 2024 genehmigt und in Kraft treten.

Kurze Zusammenfassung des Dokuments „Instrument für nachhaltige Entwicklung gemäß Artikel 6.4“

Dieses Dokument stellt einen überarbeiteten Entwurf des Instruments für nachhaltige Entwicklung gemäß Artikel 6.4 (im Folgenden als „Instrument A6.4 SD“ bezeichnet) dar. Das Hauptziel dieses Instruments besteht darin, sicherzustellen, dass Projekte und Aktivitätsprogramme gemäß Artikel 6.4 des Pariser Abkommens (im Folgenden als „A6.4-Aktivitäten“ bezeichnet) den Grundsatz „Do no harm“ fördern, eine nachhaltige Entwicklung fördern und dazu beitragen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs)..

Entwicklung und Freigabe des A6.4 SD Tools

Das A6.4 SD-Tool wurde schrittweise auf der Grundlage der Anweisungen der Aufsichtsbehörde des Artikel 6.4-Mechanismus entwickelt. Dabei wurden die Kommentare der Interessenträger und anderer relevanter Instrumente und Sicherungssysteme, die in bestehenden marktbasierten Mechanismen zum Einsatz kommen, berücksichtigt. Das Instrument A6.4 SD wird voraussichtlich auf der vierzehnten Sitzung der Aufsichtsbehörde im Jahr 2024 genehmigt.

Verwendung des A6.4 SD-Tools

Die Verwendung des A6.4 SD-Tools ist für alle vorgeschlagenen A6.4-Aktivitäten obligatorisch, einschließlich Clean Development (CDM)-Aktivitäten, die den Übergang zum Artikel 6.4-Mechanismus anstreben. Das Tool bietet Aktivitätsteilnehmern einen strukturierten Ansatz für Folgendes:

  • Sie führten eine Risikobewertung durch um Risiken und mögliche Auswirkungen zu erkennen, zu bewerten und gegebenenfalls zu vermeiden. Wenn Risiken nicht vollständig vermieden werden können, weist A6.4 SD die Teilnehmer an, Auswirkungen zu minimieren und alle verbleibenden negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen und Risiken abzumildern, indem sie Umwelt- und Sozialindikatoren auf Aktivitätsebene festlegen.
  • Sie identifizierten und bewerteten potenzielle positive und negative Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). und Prioritäten der nachhaltigen Entwicklung des Gastlandes und legen Indikatoren für die Überwachung der nachhaltigen Entwicklung auf der Ebene der Aktivitäten fest.
  • Sie überwachten und berichteten über die Überwachungsergebnisse Vergleich der etablierten Umwelt- und Sozialindikatoren sowie Indikatoren für nachhaltige Entwicklung auf der Ebene der Aktivitäten.

Struktur des A6.4 SD Tools

Das A6.4 SD-Tool ist in drei Hauptteile unterteilt:

  • Umwelt- und Sozialschutzmaßnahmen: Dieser Teil konzentriert sich auf die Elemente und Kriterien, die den Teilnehmern der Aktivitäten als Grundlage dienen, um die potenziellen negativen Umwelt- und Sozialauswirkungen und Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu verhindern, zu minimieren und zu mildern, die während der Umsetzung und des Betriebs der Aktivität auftreten können A6.4.
  • Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung: Dieser Teil konzentriert sich auf die Ermittlung der positiven und negativen Auswirkungen der Aktivität A6.4 auf die nachhaltige Entwicklung des Gastlandes.
  • Validierung und Verifizierung: Diese Teile legen zusätzliche Anforderungen an die Validierungs- und Verifizierungsstandards des Artikel 6.4-Mechanismus für Projekte und Tätigkeitsprogramme fest, die designierte Betriebseinheiten während der Validierungs- und Verifizierungsphasen berücksichtigen müssen.

Einbindung der Stakeholder

Stakeholder können im Rahmen lokaler Stakeholder-Konsultationen und globaler Konsultationen vor der Registrierung der A6.4-Aktivität Kommentare und Fragen zur Einhaltung des A6.4 SD-Tools einreichen. Nach der Registrierung einer A6.4-Aktivität im Rahmen des Mechanismus von Artikel 6.4 müssen die Teilnehmer der Aktivitäten einen Mechanismus für die kontinuierliche Einbindung von Stakeholdern einrichten und aufrechterhalten, um bis zum Ende des gültigen Projekts Kommentare zur Einhaltung des A6.4 SD-Tools abzugeben Anrechnungszeitraum.

Abschluss

A6.4 SD ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Aktivitäten im Rahmen des Mechanismus gemäß Artikel 6.4 des Pariser Abkommens zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen und gleichzeitig mögliche negative ökologische und soziale Auswirkungen minimieren. (Co2AI)

 

 

Ölgewinne könnten den Planeten retten, wenn die Regierungen sie jetzt besteuern würden

Im November begann die UN-Klimakonferenz. Ein umstrittenes Thema wird im Mittelpunkt stehen: die Aushandlung neuer Zahlungen von Industrieländern an ihre weniger wohlhabenden Länder – insbesondere unter Verwendung von Gewinnen von Öl- und Gasunternehmen.

Die Debatte über die Finanzierung dieser Zahlungen ist gelinde gesagt hitzig. Doch nun könnte die Entdeckung einer Studie der Technischen Universität München (TUM) alles ändern.

Es stellt sich heraus, dass der Gewinn, den die Öl- und Gasunternehmen während der Energiekrise 2022 erzielt haben, ausreichte, um die bestehenden Verpflichtungen der Industrieländer fast fünf Jahre lang zu erfüllen. Die Lösung der Forscher? Steuer auf diese sogenannten Glücksfälle. (Sanjana Gajbhiye, mehr unter erde.com)

Die Nationen verabschieden auf der COP29 neue UN-Regeln für Kohlenstoffmärkte

Auf der COP29 haben die Regierungen am Montag neue UN-Standards für internationale CO2-Märkte gebilligt – ein wichtiger Schritt, um Ländern den Handel mit Krediten zu ermöglichen. Am Eröffnungstag der UN-Klimaverhandlungen in Aserbaidschan einigten sich fast 200 Länder nach fast einem Jahrzehnt komplexer Diskussionen auf mehrere grundlegende Grundregeln um den Markt in Bewegung zu setzen.

Andere Schlüsselaspekte des Gesamtrahmens müssen noch verhandelt werden, sagen Experten, aber die Entscheidung bringt einen seit langem angestrebten, von den Vereinten Nationen unterstützten Markt für den Handel mit hochwertigen Krediten näher.

„Es ist enorm wichtig“, sagte Erika Lennon vom Zentrum für Internationales Umweltrecht (CIEL) gegenüber AFP in Baku und sagte, es würde „die Tür öffnen“ zu einem vollwertigen Markt. (Mehr dazu phys.org)

Ein Leitfaden zum Klimawandel-Jargon und zu Abkürzungen

Der Hilfssektor liebt seine Akronyme. Mischen Sie etwas Klimawissenschaft und die politische Sprache globaler Vertragsverhandlungen und Sie haben ein Rezept für einen (schnell erhitzten) Topf Buchstabensuppe. Hier ist unser aktualisierter Leitfaden zu einigen Sprachabkürzungen, Akronymen und Initialismen, die dazu beitragen, die Sprache des Klimawandels etwas prägnanter, wenn auch nicht ganz klar zu machen.

Wir mischen auch einige Schlüsselkonzepte ein, die den Klimaschutz- und Gipfelverhandlungen zugrunde liegen. (Irwin Loy, Will Worley, mehr unter thenewhumanitarian.org)

COP29

Die 29. UN-Klimakonferenz (COP 29) findet vom 11. bis 22. November 2024 in Baku, Aserbaidschan, statt. In diesem Jahr dient der EU-Pavillon als Informations- und Netzwerkdrehscheibe. Wir laden Sie ein, herauszufinden, was die EU zu Hause und weltweit unternimmt, um ihren Klimaverpflichtungen nachzukommen. Besuchen Sie den Pavillon und erfahren Sie, wie die EU durch politische Maßnahmen, Projekte und internationale Partnerschaften den Wandel vorantreibt, um den Planeten und seine Menschen zu schützen. (Mehr dazu Climate.ec.europa.eu)

Die Zukunft des Bauens im Kontext des Klimawandels

Der Klimawandel ist heute eine der größten Herausforderungen und betrifft alle Bereiche menschlichen Handelns. Das Baugewerbe ist einer der Hauptsektoren, die den Klimawandel maßgeblich beeinflussen und von ihm betroffen sind. Mit der zunehmenden Urbanisierung, dem Bedarf an Gebäuden und Infrastruktur sowie höheren Ansprüchen an Komfort erhöht die Bauindustrie die Treibhausgasemissionen erheblich und verbraucht enorme Mengen natürlicher Ressourcen.

Dabei geht es darum, wie der Bausektor zum Klimawandel beiträgt, welche Folgen der Klimawandel auf Gebäude und Infrastruktur hat und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen zu reduzieren.


Die Auswirkungen des Bauens auf den Klimawandel

1. Hohe Produktion von CO₂

Der Bausektor ist einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen weltweit. Die Industrie wird rund 39 % zu den größten CO₂-Emissionen beitragen, wobei der Großteil aus zwei Hauptquellen stammt:

  • Betriebsemissionen : Die durch den Gebäudebetrieb verursachten Emissionen wie Heizung, Kühlung und Beleuchtung machen etwa 28 % der Gesamtemissionen aus.
  • Verkörperter Kohlenstoff : Emissionen, die bei der Herstellung von Baustoffen (Stahl, Zement, Glas) und beim Bau selbst entstehen, machen die restlichen 11 % aus.

Beispielsweise ist die Herstellung von Zement, einem Grundbestandteil von Beton, für etwa 8 % der gesamten CO₂-Emissionen verantwortlich. Zement wird bei sehr hohen Temperaturen in Anlagen hergestellt, die viel Energie benötigen. Der Prozess selbst setzt chemisch Kohlendioxid frei, was den CO2-Fußabdruck der Bauindustrie erhöht.

2. Verbrauch natürlicher Ressourcen

Der Bausektor ist einer der größten Verbraucher natürlicher Ressourcen. Für den Bau von Infrastrukturgebäuden werden zahlreiche Rohstoffe wie Holz, Sand, Metalle und Mineralien abgebaut. Der Abbau dieser Ressourcen führt häufig zu Beeinträchtigungen der Artenvielfalt und zur Zerstörung des natürlichen Ökosystems. Darüber hinaus sind die Gewinnung und Verarbeitung dieser Materialien energieintensiv und tragen zur Luft- und Wasserverschmutzung bei.

3. Produktion von Bauschutt

Die Bauindustrie erzeugt eine große Menge Abfall. In Europa machen Bau- und Abbruchabfälle etwa ein Drittel des Gesamtabfalls aus. Dieser Abfall landet auf Mülldeponien, wo er sich nur sehr langsam zersetzt, und das Recycling von Baumaterialien ist noch auf einem niedrigen Niveau. Dies verursacht zusätzliche Umweltprobleme, insbesondere Boden- und Wasserverschmutzung.


Auswirkungen des Klimawandels auf Gebäude und Infrastruktur

Der Bausektor ist jedoch nicht nur ein Produzent von Emissionen und Verbraucherressourcen. Der Klimawandel hat auch erhebliche Auswirkungen auf Gebäude und Infrastruktur und erhöht den Bedarf an deren Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit.

1. Extreme Wetterphänomene

Der Klimawandel führt zu einer Zunahme extremer Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Hurrikane, Hitzewellen und schwere Stürme. Diese Phänomene können Gebäude und Infrastruktur beschädigen und zu höheren Wartungs- und Reparaturkosten führen. Beispielsweise haben Überschwemmungen und Hurrikane erhebliche Schäden an Gebäuden verursacht, was zu Materialverformungen, einer verkürzten Lebensdauer von Bauwerken und erhöhten Kosten für die Klimatisierung führte.

2. Anstieg des Meeresspiegels

Für Küstengebiete birgt der Klimawandel die Gefahr eines Anstiegs des Meeresspiegels, der Gebäude und Infrastruktur in Küstennähe gefährdet. Städte und Regionen beziehen vor allem Schutzbarrieren ein oder ändern Stadtpläne, um die Sicherheit von Gebäuden in gefährdeten Gebieten zu gewährleisten. Bei Gebäuden in Küstennähe müssen Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen mögliche Überschwemmungen ergriffen werden.

3. Auswirkungen auf die Wasserversorgung

Veränderungen im Niederschlagsmuster können die Wasserverfügbarkeit für Gebäude und städtische Gebiete beeinträchtigen. Wasserknappheit kann sich auf alles auswirken, von der Bewässerung bis zur Energieerzeugung, und kann sich auch auf die lokale Wirtschaft auswirken. Daher sind Lösungen wie Wassersammelsysteme und Wasserrecycling für Gebäude wichtig.


Die Maßnahmen reduzieren die Auswirkungen des Bauens auf die Umwelt

Um den Baueingriff nachhaltiger und weniger umweltschädlich zu gestalten, müssen mehrere Maßnahmen ergriffen werden.

1. Energieeffiziente Gebäude

Einer der abgeschlossenen Schritte ist die Errichtung energieeffizienter Gebäude. Diese Gebäude sind so konzipiert, dass der Energiebedarf für Heizung, Kühlung und Beleuchtung minimiert wird. Dabei kommen häufig neue Technologien wie Sonnenkollektoren, Wärmedämmung, moderne Fenster und intelligentes Energiemanagement zum Einsatz. Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden kann deren CO2-Fußabdruck verringert werden.

2. Nachhaltige Baumaterialien

Der Einsatz nachhaltiger Baumaterialien ist ein weiterer Schlüssel im Kampf gegen den Klimawandel. Zu den nachhaltigen Materialien zählen recycelte Materialien wie recycelter Beton, Stahl und Verbundwerkstoffe. Auch die Entwicklung neuer Baumaterialien, etwa ökologischer Alternativen zu Zement oder Holzplatten aus schnell wachsenden Holzarten, trägt dazu bei, den CO2-Fußabdruck des Bauens zu reduzieren.

3. Gründächer und Grünfassaden

Begrünte Dächer und Fassaden sind eine weitere Möglichkeit, die Auswirkungen von Gebäuden auf die Umwelt zu reduzieren. Vegetation auf Dächern und Fassaden verbessert die Luftqualität, senkt die Temperaturen in Städten und unterstützt die Artenvielfalt. Darüber hinaus regulieren sie die Temperatur in Gebäuden, was für die Klimatisierung notwendig sein kann.

4. Recycling und Reduzierung von Bauschutt

Das Recycling von Bauabfällen und die Verwendung von Materialien direkt auf Baumaterialien sind möglich und reduzieren die Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Verbesserung des Recyclings und die Förderung von Innovationen im Recycling kann der Bedarf an neuen Rohstoffen verringert und somit Ressourcen geschont werden.

5. Digitalisierung und intelligente Technologien

Moderne Technologien wie Building Information Modeling (BIM) und Sensoren zur Überwachung des digitalen Energieverbrauchs ermöglichen eine zeitgemäßere und effizientere Planung von Bauwerken, was zu einer geringeren Ressourcenverschwendung und geringeren Emissionen führt. Intelligente Gebäude können ihren Energie- und Wasserverbrauch aktiv überwachen und an den aktuellen Bedarf anpassen, was zu einer effizienteren Ressourcennutzung beiträgt.

Das Bauwachstum bleibt eine große Herausforderung für die Anpassung an den Klimawandel und die Reduzierung seiner Umweltauswirkungen. Als einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen und Verbraucher natürlicher Ressourcen hat die Bauindustrie einen erheblichen Einfluss auf die globale Erwärmung. Gleichzeitig reagiert der Sektor sensibel auf die Folgen des Klimawandels, wie etwa extreme Wetterereignisse, steigende Meeresspiegel und veränderte Muster.

Um den CO2-Fußabdruck des Bauwesens zu verringern, sind Innovationen bei der Verwendung von Baumaterialien, ein effizientes Energiemanagement, die Implementierung intelligenter Technologien und Recycling erforderlich. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Es sind weiterhin Maßnahmen erforderlich, um die Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Infrastruktur gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen. Durch die Nutzung der Energiequellen der notwendigen Materialien, Gründächer und den Einsatz digitaler Technologien können Unternehmen zur Nachhaltigkeit beitragen und gleichzeitig den Wert ihrer Gebäude steigern.

Der Bausektor hat das Potenzial, ein Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit zu sein, wenn er die Herausforderungen annimmt und Lösungen anstrebt, die zur Eindämmung des Klimawandels beitragen und uns auf eine widerstandsfähigere und umweltfreundlichere Zukunft vorbereiten. Frühling

Greenwashing: Wenn „grünes“ Marketing irreführend ist

Unter Greenwashing, auch „Greenwashing“ genannt, versteht man die Praxis von Unternehmen und Organisationen, die vorgeben, grün zu sein oder Nachhaltigkeit zu fördern, um ihr Image zu verbessern, ohne jedoch tatsächlich grundlegende Veränderungen vorzunehmen. Das Verhalten kann die Verwendung von Werbeslogans, falschen Behauptungen über die Umweltfreundlichkeit von Produkten oder irreführenden Etiketten umfassen, die den Eindruck erwecken, dass das Unternehmen umweltfreundlich handelt, obwohl seine Haupttätigkeit und sein Ansatz immer noch schädlich für die Umwelt sind.

Greenwashing erweckt den Eindruck, dass Verbraucher mit ihren Einkäufen zum Umweltschutz beitragen, oft aber nur zum Umweltgewinn von Vorgesetzten beitragen, die ihre Behauptungen übertreiben. Hier sind 10 Beispiele für Greenwashing, die Ihnen helfen sollen, das Problem besser zu verstehen und es zu erkennen.


1. „Biokunststoff“-Produkte

Viele Unternehmen haben begonnen, Begriffe wie „Biokunststoff“ oder „biologisch abbaubar“ zu verwenden, um ihre Produkte zu beschreiben, um den Verbrauchern den Eindruck zu vermitteln, dass Kunststoff umweltfreundlicher sei. Die Wahrheit ist jedoch, dass viele Biokunststoffe tatsächlich aus Erdölderivaten hergestellt werden und einige nur unter bestimmten Bedingungen zerfallen, beispielsweise in industriellen Kompostieranlagen, die normalerweise nicht verfügbar sind. In der Praxis kann dieser Kunststoff auf Mülldeponien landen, wo er nicht abgebaut wird und so weiterhin die Umwelt belastet.


2. „Ökologisch“ 

Bezeichnungen wie „Öko-Flasche“ oder „Naturflasche“ werden beim Verkauf von Mineralwasser immer häufiger verwendet. Diese Bezeichnungen mögen zwar ökologisch klingen, doch oft handelt es sich dabei um Plastikflaschen, die nur teilweise recycelbar sind. Tatsächlich sind die ökologischen Auswirkungen von Flaschenwasser, einschließlich der Herstellung und des Transports von Flaschen, im Vergleich zur Verwendung von Leitungswasser sehr groß.


3. Kosmetik mit „natürlichen Inhaltsstoffen“

Kosmetikmarken kennzeichnen ihre Produkte als „natürlich“, „biologisch“ oder „chemikalienfrei“. Diese Angaben heben einige natürliche Inhaltsstoffe hervor, keine Produkte dürfen schädliche Chemikalien oder Inhaltsstoffe enthalten, die nicht gut für die Umwelt sind. Begriffe wie „natürlich“ sind nicht gesetzlich geregelt, was bedeutet, dass eine Marke diese Angaben auch dann verwenden kann, wenn das Produkt nicht vollständig biologisch ist.


4. Autokonzerne fördern „emissionsarme Fahrzeuge“

Viele Autohersteller fördern „emissionsarme“ oder „umweltfreundliche“ Fahrzeuge, die im Vergleich zu herkömmlichen Modellen nur geringfügig weniger Emissionen aufweisen. Obwohl diese Fahrzeuge weniger Emissionen verursachen, werden sie immer noch mit fossilen Brennstoffen betrieben und tragen zur Umweltverschmutzung bei.


5. Modemarken mit „ökologischen Kollektionen“

Einige Modemarken haben begonnen, Kollektionen anzubieten, die als „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ gekennzeichnet sind und ökologisch wirken. Diese Kollektionen enthalten möglicherweise Materialien wie Bio-Baumwolle oder recyceltes Polyester, dies ist jedoch nur ein kleiner Teil des Angebots der Marke. Die Fortsetzung der Produktion ist eine weitere schnelle Mode, die große Mengen an Ressourcen verbraucht und zur Zerstörung des Planeten beiträgt. Diese Marken können sich so ein Image ökologischer Verantwortung aneignen, auch wenn die meisten ihrer Aktivitäten noch nicht nachhaltig sind.


6. Energieunternehmen mit Programmen für erneuerbare Energien

Energiegiganten heben häufig ihre Investitionen in erneuerbare Energiequellen wie Wind- und Solarenergie hervor. Diese Investitionen tragen zwar zur Entwicklung sauberer Energie bei, können aber nur einen kleinen Teil ihres Geschäfts abdecken, während der Großteil der Einnahmen immer noch aus fossilen Brennstoffen stammt. Diese Unternehmen können somit ein grünes Image präsentieren, ihr CO2-Fußabdruck bleibt jedoch hoch.


7. Lebensmittel mit „Öko“- oder „Bio“-Verpackung

Einige Lebensmittelunternehmen verwenden Etiketten wie „Öko“ oder „Bio“ auf der Verpackung ihrer Produkte, auch wenn das Produkt selbst oder der Prozess seiner Herstellung nicht umweltfreundlich ist. Ein Beispiel kann die Verwendung von Kartonverpackungen anstelle von Kunststoffverpackungen sein, die jedoch eine dünne Kunststoffschicht enthalten, die ein Recycling unmöglich macht. Dieses Vorgehen sieht zwar ökologisch aus, kann aber in Wirklichkeit eine ähnliche Wirkung haben wie klassische Kunststoffverpackungen.


8. „Nachhaltige“ Flugkraftstoffe

In den letzten Jahren haben Fluggesellschaften damit begonnen, den Einsatz „nachhaltiger“ Flugkraftstoffe (SAFs) zu fördern, die geringere Emissionen versprechen. Allerdings enthalten diese Kraftstoffe oft nur einen geringen Anteil an nachhaltigen Bestandteilen, während die meisten Kraftstoffe aus fossilen Quellen stammen. Dadurch wird der Gesamtausstoß während des Fluges zwar nicht wesentlich reduziert, das Unternehmen gewinnt aber den Eindruck, dass es ökologisch sei.


9. Banken fördern „grüne“ Investmentfonds

Einige Banken bieten ihren Kunden „grüne“ Investmentfonds oder „nachhaltige Investmentfonds“ an. Diese Fonds können Anteile an erneuerbaren Ressourcen enthalten, aber keiner darf auch Investitionen in fossile Brennstoffe oder nicht nachhaltige Industrien umfassen. Banken unterstützen daher durch ihr Marketing ein ökologisches Image, auch wenn sie nicht nachhaltige Projekte finanzieren.


10. Recycelte Kunststoffe in der Automobilindustrie

Autokonzerne haben damit begonnen, recycelte Kunststoffe im Innenraum ihrer Fahrzeuge zu verwenden und präsentieren dies als ökologische Innovation. Obwohl die Verwendung von recycelten Materialien ein positiver Schritt ist, stellt sie eine kleine Veränderung im Gesamtkontext der Automobilherstellung dar.


Wie erkennt man Greenwashing und warum ist es wichtig?

Der grüne Einsatz kann für Verbraucher verwirrend sein und sie von wirklich nachhaltigen Optionen abbringen. Wenn wir unsere Auswirkungen auf den Planeten minimieren wollen, sollten wir bei Entscheidungen kritisch sein und die Aussagen der Unternehmen zu ihrer „Grünheit“ überprüfen.

  • Zertifikate überprüfen : Achten Sie auf zertifizierte Labels wie Öko-Zertifikate oder Marken wie Fair Trade und Energy Star.
  • Entdecken Sie Transparenz : Grüne Unternehmen informieren regelmäßig detailliert über ihre Prozesse und Auswirkungen. Wenn das Unternehmen diese Daten nicht bereitstellt, kann dies ein Signal für Greenwashing sein.
  • Achten Sie auf Ihre Worte : Aussagen wie „natürlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ sind oft nur Marketingbegriffe ohne wirkliche Grundlage.

Greenwashing untergräbt Bemühungen zum Schutz der Umwelt, weil es von echten Lösungen und nachhaltigen Optionen ablenkt. Daher ist es wichtig, dass wir als Verbraucher „grüne“ Aussagen kritisch betrachten und nur Marken und Produkte unterstützen, die einen echten Nutzen für die Umwelt haben. Frühling

Hitze, Luftverschmutzung, Krankheiten: Wie sich der Klimawandel auf die Gesundheit auswirkt

REKORDHITZE, extreme Wetterereignisse, Luftverschmutzung und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten: Der Klimawandel stellt weltweit eine bereits große, aber immer größer werdende Bedrohung für die menschliche Gesundheit dar, warnen Experten.

Die neueste Runde der UN-Klimaverhandlungen beginnt nächste Woche im voraussichtlich wärmsten Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen – und im Schatten der Wiederwahl des Klimaskeptikers Donald Trump zum US-Präsidenten.

Die COP29 wird in Aserbaidschan stattfinden, während die Welt weiterhin immer mehr fossile Brennstoffe freisetzt, die den Planeten erwärmen, auch wenn viele Länder unter verheerenden Überschwemmungen, Dürren, Hitzewellen und Stürmen leiden. (Mehr dazu businesstimes.com.sg)

Wie groß ist der Klimawandel im Wetter?

Erst vor wenigen Wochen führten massive Regenfälle durch Sturm „Boris“ zu Chaos und Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa. Analysen des Alfred-Wegener-Instituts zeigen, dass Boris in einer Welt ohne die derzeitige globale Erwärmung rund neun Prozent weniger Niederschlag niederschlagen würde. Solche Schlussfolgerungen können dank eines neuen Modellierungsansatzes namens „Storylines“ gezogen werden. Wie es nahezu in Echtzeit genutzt werden kann, wurde gerade in der Fachzeitschrift Nature Communications Earth & Environment vorgestellt. Das AWI-Team hat außerdem ein frei verfügbares Online-Tool veröffentlicht, mit dem Nutzer die Fingerabdrücke des Klimawandels in aktuellen Extremwetterereignissen identifizieren und eigene Vergleichsgrafiken erstellen können. (Mehr dazu eurasiareview.com)

CO2-Fußabdruck vs. ökologischer Fußabdruck: Was ist der Unterschied und warum ist er wichtig?

Klimawandel, Ressourcenverknappung und zunehmende Umweltverschmutzung haben Wissenschaftler und Organisationen dazu motiviert, sich auf die Bewertung der menschlichen Auswirkungen auf den Planeten zu konzentrieren. Konzepte CO2-Fußabdruck A ökologischer Fußabdruck sind zu Schlüsselindikatoren dafür geworden, wie sich menschliche Aktivitäten auf die Umwelt auswirken, konzentrieren sich jedoch jeweils auf unterschiedliche Aspekte.

Was ist ein CO2-Fußabdruck?

Ein CO2-Fußabdruck misst die Menge an Treibhausgasen, insbesondere die Menge an Kohlendioxid (CO₂), die eine bestimmte Aktivität oder ein bestimmtes Produkt in die Atmosphäre freisetzt. Dabei werden Emissionen anhand des Konzepts des Energiebedarfs in Haushalten, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und anderen Sektoren berücksichtigt.

Die Hauptfaktoren des CO2-Fußabdrucks :

  • Transport : Autos, Flugzeuge, Schiffe und andere Fahrzeuge erzeugen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe Emissionen.
  • Energetik : Die Produktion von Strom und Wärme aus fossilen Quellen hat einen großen Anteil an den Gesamtemissionen.
  • Industrie und Landwirtschaft : Die Produktion von Gütern, insbesondere von energieintensiven Materialien (Stahl, Zement), trägt zu hohen Emissionen bei, ebenso wie die Landwirtschaft, die Methan (CH₄) und Lachgas (N₂O) produziert.

Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO₂ oder CO₂-Äquivalenten gemessen und seine Höhe ist ein Indikator dafür, wie viel eine bestimmte Aktivität zur Umweltveränderung beiträgt.

Was ist ein ökologischer Fußabdruck?

Der ökologische Fußabdruck ist ein komplexerer Indikator, der die Gesamtauswirkungen menschlicher Aktivitäten auf den Planeten untersucht. Es misst Rate des Verbrauchs natürlicher Ressourcen A Abfallproduktion im Vergleich dazu, wie schnell die Natur diese Ressourcen erneuern und den entstehenden Abfall absorbieren kann.

Der ökologische Fußabdruck kann als Summe aller menschlichen ökologischen Bedürfnisse auf der Erde verstanden werden – von landwirtschaftlichen Flächen, die für die Nahrungsmittelproduktion benötigt werden, über Wälder, die Kohlenstoff absorbieren, bis hin zu Ozeanen. Dieses Konzept bietet eine umfassendere Sicht auf die Art und Weise, wie die Menschheit natürliche Ressourcen nutzt.

Bestandteile des ökologischen Fußabdrucks :

  • CO2-Fußabdruck : Es macht etwa 60 % ökologische Fußabdrücke aus und umfasst Emissionen aus fossilen Brennstoffen.
  • Land für die Produktion von Nahrungsmitteln und Materialien : Beinhaltet land- und forstwirtschaftliche Flächen, die zur Produktion von Nahrungsmitteln, Holz und anderen Produkten benötigt werden.
  • Wasser : Der Bedarf an sauberem Wasser für Bewässerungs-, Trink- und Industriezwecke.
  • Biodiversität und Abfallmanagement : Kapazität von Ökosystemen zur Abfallaufnahme und stabile Bedingungen für die Artenvielfalt.

Tag der Erdkreuzung

Eine der Maßnahmen, die entwickelt wurden, um die Auswirkungen ökologischer Fußabdrücke sichtbar zu machen, ist Tag der Erdkreuzung – der Tag, an dem die Menschheit alle erneuerbaren natürlichen Ressourcen erschöpft hat, die die Erde in einem Jahr regenerieren kann. Dieses Jahr fiel der Earth Crossing Day auf 1. August , was bedeutet, dass wir von August bis Dezember „auf Schulden“ leben

Warum der ökologische Fußabdruck ein komplexerer Indikator ist

Laut Mathis Wackernagel, einem der Pioniere des Konzepts des ökologischen Fußabdrucks, sollten sich Menschen nicht ausschließlich auf die Reduzierung von CO2-Emissionen konzentrieren. Es erfordert eine breitere Sichtweise, die die Gesamtauswirkungen auf die Umwelt und nicht nur den Kohlenstoff berücksichtigt. Der CO2-Fußabdruck stellt nur einen Teil der Auswirkungen auf den Planeten dar – der ökologische Fußabdruck umfasst alle Aspekte unseres Weges und zeigt, wie sich unsere Tätigkeit auf die Sicherheit und Nachhaltigkeit der menschlichen Ressourcen auswirkt.

Der ökologische Fußabdruck bietet ein genaueres Bild davon, wie unsere Aktivitäten die natürlichen Prozesse und Kapazitäten der Erde beeinträchtigen. Wir helfen uns zu verstehen, dass der Klimawandel nur eine Manifestation der Umweltkrise ist. Earth Crossing Day, zusammen mit dem Ecological Footprint-Konzept, das besagt, dass unser Ziel darin bestehen sollte, unsere Auswirkungen auf natürliche Systeme umfassend zu reduzieren.


Fazit: CO2-Fußabdruck vs. ökologischer Fußabdruck – Warum sie wichtig sind

Der CO2-Fußabdruck und der ökologische Fußabdruck sind wichtige Indikatoren, die ihre eigenen Besonderheiten und Bedeutungen haben. Während der CO2-Fußabdruck für das Verständnis unserer Emissionen von entscheidender Bedeutung ist, bietet der ökologische Fußabdruck einen umfassenderen Überblick darüber, wie menschliche Aktivitäten die allgemeine Gesundheit des Planeten beeinflussen.

Durch die Kombination beider Indikatoren können wir besser verstehen, wo und wie wir handeln müssen, um unsere Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Wir brauchen Lösungen, die die natürlichen Ressourcen nicht nur schützen, sondern auch wiederherstellen. Co2AI

Wendepunkt: Überschreitung der 1,5°C-Grenze und ihre Auswirkungen auf die Zukunft

Die Welt hat gerade einen alarmierenden neuen Meilenstein erreicht: Die durchschnittlichen globalen Temperaturen im Jahr 2024 liegen bei Null 1,55 °C höher wie in der vorindustriellen Zeit. Diese Zahl wurde diese Woche vom Europäischen Klimadienst veröffentlicht Kopernikus stellt die erste Überschreitung der im Pariser Abkommen festgelegten 1,5°C-Grenze überhaupt dar. Dieser Meilenstein gilt als Bruchstelle im Kampf gegen den Klimawandel – dies ist ein Moment, der über die Zukunft unseres Planeten entscheiden kann und als solcher handeln sollte strengere Maßnahmen auf der Klimakonferenz COP29 zu ergreifen .


Was bedeutet der Wendepunkt für die globale Temperatur?

„Es ist ein Wendepunkt für die globale Temperatur“, sagte der Klimadienst Copernicus in einer diese Woche veröffentlichten Pressemitteilung. Wenn wir 1,5 °C über den vorindustriellen Werten liegen, erreichen wir höchste Grenzwerte, die irreversibel werden und viele Aspekte unseres Planeten bedrohen können – von natürlichen Ökosystemen bis hin zur Wirtschaft und der menschlichen Gesundheit. Es ist dieser Wendepunkt, der Wissenschaftler, Klimaaktivisten und Politiker dazu veranlasst, die Dringlichkeit im Kampf gegen den Klimawandel zu erhöhen.

Die Temperaturschwelle von 1,5 °C ist nicht nur ein symbolisches Ziel. Diese Grenze wurde von Wissenschaftlern als die Schwelle festgelegt, ab der der wahrscheinliche katastrophale Klimawandel stark zunimmt. Das Überschreiten dieser Schwelle signalisiert, dass die derzeitigen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels unnötig sind und dass sich die Welt nicht nur auf die Reduzierung der Emissionen, sondern auch auf die dringende Anpassung an den Klimawandel konzentrieren muss.


Warum ist das Überschreiten der 1,5°C-Schwelle ein Wendepunkt?

Bei einem Anstieg der globalen Temperatur um mehr als 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau laufen wir Gefahr, das sogenannte zu erreichen Klimakipppunkte – irreversible Veränderungen in natürlichen Systemen, die katastrophale Folgen haben können. Zu den am häufigsten diskutierten Körperfrakturen gehören:

  • Zerfall des arktischen Meereises : Die Ausdehnung des arktischen Meereises hält länger an als wärmere Temperaturen und legt einen dunklen Ozean frei, der mehr Sonnenlicht absorbiert und sich noch schneller erwärmt. Dieses Phänomen führt zu einem beschleunigten Abschmelzen des Eises und trägt zum weiteren Anstieg des Meeresspiegeleises bei.
  • Schmelzender Permafrost : In den nördlichen Regionen des Planeten bricht der Permafrost zusammen – gefrorener Boden, der große Mengen an Treibhausgasen, insbesondere Methan, enthält. Durch die Erwärmung gelangen diese Gase in die Atmosphäre, was die Temperatur weiter erhöht und die globale Erwärmung verstärkt.
  • Zusammenbrechender Amazonaswald : Der Amazonaswald, der einer der größten Kohlenstoffspeicher ist, könnte seine Fähigkeit verlieren, CO₂ in höherem Maße zu absorbieren und zu einem Nettoproduzenten von Emissionen zu werden. Die Zerstörung des Amazonas-Regenwaldes würde die Artenvielfalt verringern und zum Verlust des Lebensraums für viele Arten führen.

Katastrophengefahr und Aufruf zum sofortigen Handeln

Wenn sich der aktuelle Erwärmungstrend fortsetzt, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser Wendepunkt der globalen Temperaturen eine Kettenreaktion auslöst, die globale und langfristige Folgen haben wird. Wissenschaftler warnen davor, was uns ohne sofortiges und konsequentes Handeln erwartet Katastrophe in Form immer extremerer Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen, der Zerstörung von Ökosystemen und unvorhersehbarer Auswirkungen auf die menschliche Gesellschaft.

Dieser Meilenstein ist nicht nur ein weiterer Rekord, sondern eine Warnung vor den realen Risiken der Klimakrise. Es soll als Aufforderung an die Staats- und Regierungschefs der Welt dienen, ihre Rolle in der Klimapolitik zu stärken. Auf der nächsten COP29-Klimakonferenz in Baku wird einer der reduzierten Tagesordnungspunkte neue Ziele zur Reduzierung und Einführung wirksamerer Anpassungsmaßnahmen sein.


Wie kann COP29 zur Lösung dieser Krise beitragen?

Das Überschreiten der Temperaturschwelle von 1,5 °C soll das Land dazu motivieren, auf der COP29-Konferenz konkrete Maßnahmen und bestehende Verpflichtungen zu ergreifen. Diese Konferenz stellt eine wichtige Gelegenheit dar, die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zu erhöhen, die die am stärksten gefährdeten Länder regulieren, die sich auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten.

Befolgen Sie auf der COP29 diese einfachen Schritte:

  1. Erhöhung der Zielemissionen : Länder müssen die folgenden Risiken bewältigen, um die aktuellen Erwärmungstrends zu reduzieren. Dies bedeutet beispielsweise, den Anteil erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen und fossile Brennstoffe zu begrenzen.
  2. Anpassungsmaßnahmen finanzieren : Die Finanzierung von Entwicklungsländern ist der Schlüssel zur Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels. Auf der COP29 sollten Zusagen zur Bereitstellung finanzieller und technischer Hilfe für diese Länder gefunden werden.
  3. Unterstützung für natürliche Lösungen : Der Schutz von Wäldern, Feuchtgebieten und anderen natürlichen Ökosystemen kann dazu beitragen, Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu absorbieren und die globale Erwärmung zu verlangsamen. Die Natur ist eine der besten Möglichkeiten, die Umwelt zu schützen und gleichzeitig Emissionen zu vermeiden.
  4. Entwicklung neuer Technologien : Investitionen in Technologien, die die Abscheidung und Kohlenstoffabscheidung ermöglichen, indem sie dazu beitragen, Emissionen dort zu speichern, wo sie vollständig beseitigt werden können.

Fazit: Das Überschreiten des Wendepunkts als Chance für Veränderung

Das Überschreiten der 1,5°C-Grenze ist kein numerischer Meilenstein, sondern lediglich ein Warnsignal und eine Handlungsaufforderung. Dieser Kostenwendepunkt bedeutet, dass wir uns einer Grenze nähern, jenseits derer die Rückkehr zu einem stabilen Klima schwieriger und kostspieliger werden könnte. Die Welt steht an einem Scheideweg: Entweder entscheiden wir uns zu handeln und weiterzumachen, oder wir stehen vor einer Zukunft, die sich auf die Zukunft des Planeten auswirken könnte.

Nach Angaben des Copernicus-Dienstes sollte mit der Überschreitung dieser Grenze wirksam auf die steigende Belastung reagiert und wirksame Maßnahmen ergriffen werden. COP29 ist eine einzigartige Gelegenheit für Staats- und Regierungschefs der Welt, Entscheidungen zu treffen, die den aktuellen Trend umkehren und eine nachhaltige Zukunft für die nächste Generation sichern können. Frühling

Was ist die NAP-Bewertung auf der COP29 und warum ist sie wichtig?

Die Anpassung an den Klimawandel wird für Länder auf der ganzen Welt zu einer Schlüsselstrategie, insbesondere da die globalen Temperaturen weiter steigen. Sie wurden geschaffen, um dieses Ziel zu erreichen Nationale Anpassungspläne (NAP) , die Ländern dabei helfen, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken und sich systematisch auf die Folgen territorialer Veränderungen vorzubereiten. Auf der 29. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP29), die in Baku, Aserbaidschan, stattfindet, wird einer der Haupttagesordnungspunkte der Fortschritt des NAP-Prozesses sein. Dieser Prozess und seine Bewertung sind von grundlegender Bedeutung, um die Anpassung an den Klimawandel zu beschleunigen und die notwendigen Ressourcen für das Land zu mobilisieren, das am anfälligsten für die Auswirkungen der Klimakrise ist.


Was ist der NAP-Prozess?

In diesem Rahmen wurden Nationale Anpassungspläne (NAPs) erstellt des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) Das Hauptziel des NAP besteht darin, Länder bei der Planung und Integration von Anpassungsmaßnahmen in ihre nationalen Politiken und Entwicklungsstrategien zu unterstützen. Sie sind zu einem festen Bestandteil der Entscheidungsfindung, Planung und Finanzierung geworden.

Seit seiner Einführung hat der NAP-Prozess erhebliche Fortschritte gemacht, einschließlich der Ausarbeitung technischer Leitlinien, des Kapazitätsaufbaus und der Eröffnung spezieller Finanzinstrumente zur Unterstützung der Entwicklung von Ländern. Unterstützende Initiativen wie z NAP Globales Netzwerk , Bereitstellung technischer Hilfe und Wissensaustausch, um den NAP-Prozess zu verbessern und den Ländern beim Übergang von der Planung zur Umsetzung zu helfen.


Die Bedeutung der NAP-Bewertung auf der COP29

Auf der COP26-Konferenz einigten sich die Länder darauf, dass die Evaluierung des NAP-Prozesses auf der COP29 abgeschlossen werden sollte. Diese Beurteilung ist eine wichtige Gelegenheit für:

  • Kenntnis der Bedeutung der Anpassung und des NAP-Prozesses : Anpassung konzentriert sich darauf, die Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern, bevor seine größten Folgen spürbar werden. Evaluierung auf der COP29, um auf die Bedeutung von Anpassungsmaßnahmen als grundlegenden Schritt der Klimapolitik aufmerksam zu machen.
  • Würdigung der Anpassungskontexte von Entwicklungsländern : Entwicklungsländer sind besonders anfällig für den Klimawandel. Allerdings machen sie trotz begrenzter Ressourcen große Fortschritte bei der Anpassung. Daher ist es wichtig, ihre Bemühungen anzuerkennen und ihre Erfolge und bewährten Verfahren zu verbreiten.
  • Herausforderungen und Bedürfnisse hervorheben : Durch die Auswertung des NAP können Hindernisse identifiziert werden, die eine wirksame Einführung von Anpassungsmaßnahmen erschweren. Den Entwicklungsländern mangelt es an Ressourcen und technischer Unterstützung, was ihre Fähigkeit, auf die Klimakrise zu reagieren, einschränkt.
  • Empfehlungen für die Zukunft geben : Der NAP-Prozess ist nicht statisch – es ist ein dynamischer Plan, der sich an Bedürfnisse und Erfahrungen anpasst. Die Bewertung kann Empfehlungen zur Verbesserung und Ausweitung von Anpassungsmaßnahmen, einschließlich Finanzierungsstrategien, liefern und den Ländern beim Übergang von der Planung zur Umsetzung helfen.

Aktueller Status des NAP-Prozesses

In den Jahren 2015 und 2018 standen die Länder vor der Aufgabe, den Fortschritt des NAP-Prozesses zu bewerten, da viele Länder gerade erst mit der Umsetzung begonnen hatten und es an Informationen mangelte. Heute ist die Situation deutlich anders – zum 1. November 2024 hat der NAP seine Unterlagen bereits eingereicht 59 Entwicklungsländer und mehr als 140 Länder Der NAP-Prozess hat begonnen. Dieser bedeutende Fortschritt beweist, dass das Land die Anpassung ernsthaft vorantreibt und gleichzeitig ausreichend evaluiert wird, welche Bereiche am besten funktionieren und welche Bereiche weiterer Unterstützung bedürfen.

Für das Land ist es wichtig, dass ich Einblick bekomme, was es daran hindert, sich effektiver anzupassen. Die COP29-Konferenz bietet die Möglichkeit, gemeinsam Ergebnisse auszuwerten, Lücken zu finden und Prioritäten für die nächste Periode festzulegen.


Evaluationsergebnisse: Was soll die finale Entscheidung enthalten?

Die endgültige Entscheidung über die Bewertung der NAPs auf der COP29 sollte angesichts ihrer Bemühungen zur Anpassung an den Klimawandel fair und wirklich ausgewogen sein. Diese Entscheidung sollte:

  1. Anerkennung der Anpassungsbemühungen der Entwicklungsländer im letzten Jahrzehnt, insbesondere die Fortschritte, die trotz verschiedener Hindernisse erzielt wurden.
  2. Heben Sie die wichtigsten Herausforderungen und Bedürfnisse hervor im NAP-Prozess, einschließlich des Mangels an technischen Kapazitäten, finanziellen Ressourcen und geografischen Unterschieden bei der Anpassung, die eine schnellere Umsetzung erschweren.
  3. Signalisieren Sie die dringende Notwendigkeit, Anpassungsmaßnahmen zu beschleunigen und der Übergang der Länder von der Planung zur Umsetzung wichtiger Projekte. Der NAP-Prozess muss inklusiv und fair sein, damit niemand zurückgelassen wird, und sollte auch Grundsätze wie Geschlechtergleichheit und soziale Inklusion beinhalten.
  4. Geben Sie Empfehlungen zur Verbesserung der Anpassungsfinanzierung : COP29 wird einen starken Fokus auf die NAP-Finanzierung und -Bewertung legen, indem es die aktuellen Herausforderungen der Entwicklungsländer beim Zugang zu Anpassungsfinanzierung widerspiegelt.
  5. Konzentrieren Sie sich auf den Austausch von Best Practices und erfolgreichen Anpassungsfällen , was als Modell für andere Länder dienen kann. Unterstützungsnetzwerke wie das Global NAP Network können dazu beitragen, bewährte Verfahren zu nutzen und Ländern bessere Instrumente für eine wirksame Anpassung bereitzustellen.

Warum ist die NAP-Bewertung auf der COP29 wichtig?

Es ist notwendig, die Bewertung des NAP auf der COP29 vorzubereiten, um die wirksame Umsetzung nationaler Anpassungspläne zu verbessern. Nur durch Anpassung können die Anfälligkeit der Länder gegenüber dem Klimawandel und ihre Widerstandsfähigkeit verringert werden. Während das Pariser Abkommen darauf abzielt, Umweltveränderungen abzumildern, ist die Anpassung für die Länder ebenso wichtig, um die Auswirkungen zu bewältigen, die sie bereits erleben.

Diese Bewertung wird auch Aufschluss darüber geben, was funktioniert und was verbessert werden muss, damit das Land von der Planung zur Umsetzung übergehen kann. Die Notwendigkeit, von der Strategie zum eigentlichen Projekt überzugehen, ist heute wichtiger als je zuvor. COP29 ist daher eine Gelegenheit, dieses Engagement zu stärken und Länder zu weiteren Schritten im Kampf gegen den Klimawandel zu motivieren.


Abschluss

Die Evaluierung des NAP-Prozesses auf der COP29 in Baku ist ein wichtiger Schritt, um Anpassungsmaßnahmen weltweit zu beschleunigen. Obwohl das Land in den letzten Jahren Fortschritte bei der Anpassungsplanung gemacht hat, bleibt die Umsetzung selbst langsam und uneinheitlich. Die endgültige Entscheidung der COP29 muss den Ländern klare Anweisungen geben, wie sie Hindernisse nutzen und die Mittel erhöhen können, um den Übergang von der Planung zur Umsetzung so vorteilhaft und effizient wie möglich zu gestalten.

Die Anpassung an den Klimawandel ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Zukunft, und die Bewertung des NAP-Prozesses wird einem Land wichtige Erkenntnisse liefern, die mir nicht nur bei der Bewältigung der Klimaherausforderungen, sondern auch bei der Widerstandsfähigkeit und dem Wohlstand ihrer Gesellschaften helfen werden. Frühling

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