Die neue Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte im Rahmen des grünen Wandels erhielt die Unterstützung von 544 Abgeordneten, 18 Abgeordnete stimmten dagegen und 17 enthielten sich. Das Hauptziel der Gesetzgebung besteht darin, Verbrauchern dabei zu helfen, ökologische Entscheidungen zu treffen, und Unternehmen zu motivieren, langlebigere und nachhaltigere Produkte anzubieten.
Verbot irreführender Werbung und allgemeiner Umweltaussagen
Das vom Parlament verabschiedete Mandat für die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten sieht ein Verbot der Verwendung allgemeiner Umweltkennzeichnungen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ vor, wenn diese Aussagen nicht unterstützt werden detaillierte Beweise. Darüber hinaus ist auch ein Verbot von Umweltzeichen vorgesehen, die ausschließlich auf CO2-Kompensationssystemen basieren. Das Verbot erstreckt sich auch auf andere irreführende Praktiken, wie z. B. Behauptungen über das gesamte Produkt, wenn die Behauptung nur für einen Teil davon wahr ist, oder Behauptungen darüber, wie lange das Produkt hält oder welche Belastung es tragen wird, wenn sie nicht wahr sind. Um die Produktinformation zu vereinfachen, sollten nur solche Nachhaltigkeitslabels verwendet werden, die dem offiziellen Zertifizierungssystem entsprechen oder von Behörden festgelegt wurden.