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Greenwashing

Greenwashing ist eine Marketingstrategie, die darauf abzielt, die Illusion zu erzeugen, dass die Produkte, Ziele und Richtlinien eines Unternehmens oder einer Organisation umweltfreundlich sind. In der Praxis führt dies jedoch zu einer Irreführung der Verbraucher, da die erklärte ökologische Verantwortung nicht der Realität entspricht.

Beispielsweise kann sich ein Unternehmen als „grün“ präsentieren, obwohl es umweltschädliche Produkte herstellt.

Verbraucher haben ein Recht auf wahrheitsgetreue und transparente Informationen über die ökologischen Eigenschaften von Produkten und Unternehmen. (Mehr dazu co2news.sk)

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Greenwashing: Wenn „grünes“ Marketing irreführend ist

Unter Greenwashing, auch „Greenwashing“ genannt, versteht man die Praxis von Unternehmen und Organisationen, die vorgeben, grün zu sein oder Nachhaltigkeit zu fördern, um ihr Image zu verbessern, ohne jedoch tatsächlich grundlegende Veränderungen vorzunehmen. Das Verhalten kann die Verwendung von Werbeslogans, falschen Behauptungen über die Umweltfreundlichkeit von Produkten oder irreführenden Etiketten umfassen, die den Eindruck erwecken, dass das Unternehmen umweltfreundlich handelt, obwohl seine Haupttätigkeit und sein Ansatz immer noch schädlich für die Umwelt sind.

Greenwashing erweckt den Eindruck, dass Verbraucher mit ihren Einkäufen zum Umweltschutz beitragen, oft aber nur zum Umweltgewinn von Vorgesetzten beitragen, die ihre Behauptungen übertreiben. Hier sind 10 Beispiele für Greenwashing, die Ihnen helfen sollen, das Problem besser zu verstehen und es zu erkennen.


1. „Biokunststoff“-Produkte

Viele Unternehmen haben begonnen, Begriffe wie „Biokunststoff“ oder „biologisch abbaubar“ zu verwenden, um ihre Produkte zu beschreiben, um den Verbrauchern den Eindruck zu vermitteln, dass Kunststoff umweltfreundlicher sei. Die Wahrheit ist jedoch, dass viele Biokunststoffe tatsächlich aus Erdölderivaten hergestellt werden und einige nur unter bestimmten Bedingungen zerfallen, beispielsweise in industriellen Kompostieranlagen, die normalerweise nicht verfügbar sind. In der Praxis kann dieser Kunststoff auf Mülldeponien landen, wo er nicht abgebaut wird und so weiterhin die Umwelt belastet.


2. „Ökologisch“ 

Bezeichnungen wie „Öko-Flasche“ oder „Naturflasche“ werden beim Verkauf von Mineralwasser immer häufiger verwendet. Diese Bezeichnungen mögen zwar ökologisch klingen, doch oft handelt es sich dabei um Plastikflaschen, die nur teilweise recycelbar sind. Tatsächlich sind die ökologischen Auswirkungen von Flaschenwasser, einschließlich der Herstellung und des Transports von Flaschen, im Vergleich zur Verwendung von Leitungswasser sehr groß.


3. Kosmetik mit „natürlichen Inhaltsstoffen“

Kosmetikmarken kennzeichnen ihre Produkte als „natürlich“, „biologisch“ oder „chemikalienfrei“. Diese Angaben heben einige natürliche Inhaltsstoffe hervor, keine Produkte dürfen schädliche Chemikalien oder Inhaltsstoffe enthalten, die nicht gut für die Umwelt sind. Begriffe wie „natürlich“ sind nicht gesetzlich geregelt, was bedeutet, dass eine Marke diese Angaben auch dann verwenden kann, wenn das Produkt nicht vollständig biologisch ist.


4. Autokonzerne fördern „emissionsarme Fahrzeuge“

Viele Autohersteller fördern „emissionsarme“ oder „umweltfreundliche“ Fahrzeuge, die im Vergleich zu herkömmlichen Modellen nur geringfügig weniger Emissionen aufweisen. Obwohl diese Fahrzeuge weniger Emissionen verursachen, werden sie immer noch mit fossilen Brennstoffen betrieben und tragen zur Umweltverschmutzung bei.


5. Modemarken mit „ökologischen Kollektionen“

Einige Modemarken haben begonnen, Kollektionen anzubieten, die als „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ gekennzeichnet sind und ökologisch wirken. Diese Kollektionen enthalten möglicherweise Materialien wie Bio-Baumwolle oder recyceltes Polyester, dies ist jedoch nur ein kleiner Teil des Angebots der Marke. Die Fortsetzung der Produktion ist eine weitere schnelle Mode, die große Mengen an Ressourcen verbraucht und zur Zerstörung des Planeten beiträgt. Diese Marken können sich so ein Image ökologischer Verantwortung aneignen, auch wenn die meisten ihrer Aktivitäten noch nicht nachhaltig sind.


6. Energieunternehmen mit Programmen für erneuerbare Energien

Energiegiganten heben häufig ihre Investitionen in erneuerbare Energiequellen wie Wind- und Solarenergie hervor. Diese Investitionen tragen zwar zur Entwicklung sauberer Energie bei, können aber nur einen kleinen Teil ihres Geschäfts abdecken, während der Großteil der Einnahmen immer noch aus fossilen Brennstoffen stammt. Diese Unternehmen können somit ein grünes Image präsentieren, ihr CO2-Fußabdruck bleibt jedoch hoch.


7. Lebensmittel mit „Öko“- oder „Bio“-Verpackung

Einige Lebensmittelunternehmen verwenden Etiketten wie „Öko“ oder „Bio“ auf der Verpackung ihrer Produkte, auch wenn das Produkt selbst oder der Prozess seiner Herstellung nicht umweltfreundlich ist. Ein Beispiel kann die Verwendung von Kartonverpackungen anstelle von Kunststoffverpackungen sein, die jedoch eine dünne Kunststoffschicht enthalten, die ein Recycling unmöglich macht. Dieses Vorgehen sieht zwar ökologisch aus, kann aber in Wirklichkeit eine ähnliche Wirkung haben wie klassische Kunststoffverpackungen.


8. „Nachhaltige“ Flugkraftstoffe

In den letzten Jahren haben Fluggesellschaften damit begonnen, den Einsatz „nachhaltiger“ Flugkraftstoffe (SAFs) zu fördern, die geringere Emissionen versprechen. Allerdings enthalten diese Kraftstoffe oft nur einen geringen Anteil an nachhaltigen Bestandteilen, während die meisten Kraftstoffe aus fossilen Quellen stammen. Dadurch wird der Gesamtausstoß während des Fluges zwar nicht wesentlich reduziert, das Unternehmen gewinnt aber den Eindruck, dass es ökologisch sei.


9. Banken fördern „grüne“ Investmentfonds

Einige Banken bieten ihren Kunden „grüne“ Investmentfonds oder „nachhaltige Investmentfonds“ an. Diese Fonds können Anteile an erneuerbaren Ressourcen enthalten, aber keiner darf auch Investitionen in fossile Brennstoffe oder nicht nachhaltige Industrien umfassen. Banken unterstützen daher durch ihr Marketing ein ökologisches Image, auch wenn sie nicht nachhaltige Projekte finanzieren.


10. Recycelte Kunststoffe in der Automobilindustrie

Autokonzerne haben damit begonnen, recycelte Kunststoffe im Innenraum ihrer Fahrzeuge zu verwenden und präsentieren dies als ökologische Innovation. Obwohl die Verwendung von recycelten Materialien ein positiver Schritt ist, stellt sie eine kleine Veränderung im Gesamtkontext der Automobilherstellung dar.


Wie erkennt man Greenwashing und warum ist es wichtig?

Der grüne Einsatz kann für Verbraucher verwirrend sein und sie von wirklich nachhaltigen Optionen abbringen. Wenn wir unsere Auswirkungen auf den Planeten minimieren wollen, sollten wir bei Entscheidungen kritisch sein und die Aussagen der Unternehmen zu ihrer „Grünheit“ überprüfen.

  • Zertifikate überprüfen : Achten Sie auf zertifizierte Labels wie Öko-Zertifikate oder Marken wie Fair Trade und Energy Star.
  • Entdecken Sie Transparenz : Grüne Unternehmen informieren regelmäßig detailliert über ihre Prozesse und Auswirkungen. Wenn das Unternehmen diese Daten nicht bereitstellt, kann dies ein Signal für Greenwashing sein.
  • Achten Sie auf Ihre Worte : Aussagen wie „natürlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ sind oft nur Marketingbegriffe ohne wirkliche Grundlage.

Greenwashing untergräbt Bemühungen zum Schutz der Umwelt, weil es von echten Lösungen und nachhaltigen Optionen ablenkt. Daher ist es wichtig, dass wir als Verbraucher „grüne“ Aussagen kritisch betrachten und nur Marken und Produkte unterstützen, die einen echten Nutzen für die Umwelt haben. Frühling

Greenwashing: Wenn die grüne Fassade auf die Realität trifft

Der Begriff „Greenwashing“ hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da immer mehr Unternehmen versuchen, ihre Produkte und Dienstleistungen als umweltbewusst darzustellen. Allerdings verbirgt sich hinter dieser grünen Fassade in vielen Fällen eine Realität, die weitaus weniger schmeichelhaft ist. Greenwashing ist eine betrügerische Praxis, die darauf abzielt, Verbrauchern den Eindruck zu vermitteln, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung umweltfreundlicher ist, als sie tatsächlich ist.

Die Ressourcen bieten wertvolle Einblicke in dieses Thema und weisen auf verschiedene Aspekte der Greenwashing-Regulierung in der EU hin.

Warum ist Greenwashing ein Problem?

Greenwashing untergräbt das Vertrauen der Verbraucher in Umweltaussagen und macht es ihnen schwer, fundierte Entscheidungen zu treffen. Letztendlich behindert dies echte Fortschritte in der Nachhaltigkeit.

  • Falsche Behauptungen: Unternehmen verwenden möglicherweise irreführende Behauptungen, unbegründete Beweise, vage Formulierungen oder betonen einen Umweltaspekt, während sie andere negative Auswirkungen ignorieren.
  • Fehlen von Standards: Das Fehlen klarer Standards und Definitionen für Umweltaussagen ermöglicht es Unternehmen, Informationen zu manipulieren und sich der Verantwortung zu entziehen.
  • Grünes Marketing: Unternehmen investieren möglicherweise mehr in die Vermarktung ihrer Umweltaktivitäten als in tatsächliche Änderungen ihrer Produkte und Prozesse.

Wie bekämpft die EU Greenwashing?

Die EU beschließt gesetzgeberische Maßnahmen, um Greenwashing zu regulieren und die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu stärken. Die Quellen erwähnen mehrere Initiativen:

  • EU-Taxonomie: Diese Klassifizierung definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und bietet Anlegern einen klaren Rahmen für die Bewertung von Investitionen.
  • Verordnung zur Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor (SFDR): Finanzinstitute müssen offenlegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen bei ihren Investitionen und Beratungen berücksichtigen.
  • Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD): Es verbietet betrügerische und irreführende Praktiken, einschließlich Greenwashing, und schützt Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken.
  • Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD): Es legt Regeln für die Transparenz und Fachkompetenz von Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlern fest, was indirekt zur Bekämpfung von Greenwashing in diesem Bereich beiträgt.
  • Spezifische Offenlegungspflichten: Die EU-Gesetzgebung legt außerdem spezifische Anforderungen für die Veröffentlichung von Informationen zu Umweltaspekten in verschiedenen Sektoren wie Energie, Verkehr, Bauwesen und Landwirtschaft fest.

Welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen?

Diese EU-Gesetzgebungsinitiativen haben das Potenzial, das Ausmaß des Greenwashing zu verringern und die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen zu stärken. Sie legen klarere Regeln, Definitionen und Offenlegungspflichten fest, wodurch es für Unternehmen schwieriger wird, Informationen zu manipulieren und sich einer Haftung zu entziehen.

  • Erhöhte Transparenz: Die neuen Regeln motivieren Unternehmen, Informationen über ihre Umweltaktivitäten und -auswirkungen transparenter zu veröffentlichen.
  • Klarere Definitionen: Die EU-Taxonomie und andere Initiativen bieten klarere Definitionen für Begriffe wie „nachhaltig“ und „grün“, was den Interpretations- und Manipulationsspielraum einschränkt.
  • Stärkung der Durchsetzung: Die EU stärkt die Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung und erhöht so die Verantwortung der Unternehmen.

Die Zukunft des Kampfes gegen Greenwashing

Obwohl die EU Schritte unternimmt, um Greenwashing zu regulieren, ist die Bekämpfung dieses Problems ein langfristiger Prozess.

  • Die Entwicklung des Greenwashing: Unternehmen sind ständig auf der Suche nach neuen und anspruchsvolleren Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen umweltfreundlich zu präsentieren.
  • Die Notwendigkeit einer Harmonisierung: Es besteht die Notwendigkeit, Standards und Definitionen auf globaler Ebene zu harmonisieren, um „Greenwashing-Tourismus“ zu verhindern.
  • Verbraucherbeteiligung: Verbraucher spielen eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Greenwashing. Informierte und kritische Verbraucher können Druck auf Unternehmen ausüben, verantwortungsvoll und transparent zu handeln.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Greenwashing ein ernstes Problem ist, das das Vertrauen der Verbraucher untergräbt und echte Fortschritte in der Nachhaltigkeit behindert. Die EU erlässt gesetzgeberische Maßnahmen, um Greenwashing zu regulieren und die Transparenz zu stärken. Der Kampf gegen dieses Problem erfordert jedoch langfristige Anstrengungen seitens der Regulierungsbehörden, Unternehmen und Verbraucher. Frühling

„CO2-Neutral“ und „Klimafreundlich“ – Einführung in die „Green-Claims-Richtlinie“ der EU.

Unzuverlässige Umweltaussagen oder Umweltzeichen können Verbraucher irreführen und ihnen falsche Eindrücke über die Umweltauswirkungen oder Vorteile eines Unternehmens oder einer Marke vermitteln. Diese Praxis wird als „Greenwashing“ bezeichnet. Betrügerische Produkte oder irreführende Werbung können gegen das Fair Trading Act oder das Consumer Protection Act verstoßen. Aufgrund mangelnder Transparenz und Informationsasymmetrie kann es für Regulierungsbehörden und Rechteinhaber jedoch schwierig sein, unternehmerisches Greenwashing nachzuweisen.

Im März 2023 genehmigte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zu Umweltaussagen, der darauf abzielt, das Problem irreführender Umweltaussagen anzugehen, indem strenge Standards für Umweltaussagen festgelegt und Geldstrafen für Greenwashing-Praktiken eingeführt werden. Dieses Gesetz wird voraussichtlich bis 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines globalen Standards für Umweltaussagen, insbesondere mit Fokus auf Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind. Neben Unternehmen aus der EU müssen daher auch ausländische Unternehmen (außerhalb der EU), die sich an Verbraucher in der EU richten, diese Richtlinie einhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahreseinkommen von weniger als 2 Millionen Euro sind von der Pflicht zur Einhaltung der Regeln ausgenommen.

Diese Richtlinie legt strenge Zertifizierungsstandards für ökologische Angaben fest. Wenn Unternehmen für sich oder ihre Produkte ökologische Aussagen machen wollen, müssen sie strenge und wissenschaftlich anerkannte Nachweise erbringen, die von unabhängigen und offiziell anerkannten Zertifizierungsstellen überprüft werden, die dann ein Konformitätszertifikat ausstellen sollten. (Chun-Kai Huang, mehr unter lexology.com)

Green Claims: Neue EU-Richtlinien gegen Greenwashing

Das immer stärker werdende Bewusstsein der Verbraucher für Klima- und Umweltschutz hat in den letzten Jahren zu einer wachsenden Bedeutung und Verbreitung von Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung, den sogenannten Green Claims, geführt. Teilweise werden Schlagworte wie „100 % CO2-neutral“, vage Ausdrücke wie „klimafreundlich“ oder diverse Gütesiegel verwendet. Dies macht es für Verbraucher oft schwierig, den Wahrheitsgehalt solcher Werbeaussagen zu überprüfen. Übertriebene, ungenaue oder euphemistische Nachhaltigkeitsaussagen („Greenwashing„) gelten nicht nur als gesellschaftlich verpönt, sondern überschreiten teilweise auch die Grenzen des gesetzlich Zulässigen. In Österreich ist diese Grenze bisher das Lauterkeitsgesetz mit einem generellen Verbot irreführender Geschäftspraktiken gemäß § 2 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Derzeit gibt es in Österreich keine spezifischen Regelungen für Umweltaussagen. (Mag. David Konrath, Mag. Christian Zimmer, mehr unter lexology.com)

EIOPA veröffentlicht abschließenden Beratungsbericht zu Greenwashing und Nachhaltigkeitsaussagen

EIOPA veröffentlichte am 4. Juni 2024 ihren Abschlussbericht, der ihre Empfehlung an die Europäische Kommission zu den Risiken von Greenwashing und der Überwachung einer nachhaltigen Finanzpolitik enthielt. Der Bericht wurde im Anschluss an den Beratungsaufruf der Kommission im Mai 2022 veröffentlicht und bestand zusammenfassend aus drei Teilen:

  1. Eingabeinformationen von europäischen Aufsichtsbehörden ( ESA ) zu Vorkommnissen, Fällen und Beschwerden von Greenwashing-Praktiken in Verbindung mit der ESA-Bewertung des Ausmaßes und der Häufigkeit von Greenwashing;
  2. Überwachung von Greenwashing durch nationale zuständige Behörden ( NCA ); A
  3. Vorschläge zur Bereitstellung der ESA zur Verbesserung des aktuellen Regulierungsrahmens.

Der Bericht dient als abschließender Beitrag der EIOPA zum Beratungsaufruf und geht auf den ersten und zweiten Teil der Forderungen der Kommission ein. EIOPA befasste sich mit dem ersten Teil ihres Greenwashing-Fortschrittsberichts vom 31. Mai 2023. (Eoin Caulfield, Ian Murray, Catherine Carrigy, mehr unter lexology.com)

Neue Richtlinie zu ökologischen Aussagen: An strengeren Regeln gegen Greenwashing wird gearbeitet

Greenwashing steht wieder auf der Tagesordnung, nachdem der Rat der Europäischen Union nach zahlreichen Diskussionen und Meinungsaustauschen am 17. Juni seinen Standpunkt („allgemeiner Ansatz“) zur Green-Claims-Richtlinie angenommen hat, die darauf abzielt, Greenwashing zu bekämpfen und Verbrauchern dabei zu helfen, wirklich zu handeln umweltfreundlichere Entscheidungen beim Kauf eines Produkts oder bei der Nutzung der Dienstleistung.

Dies ist der letzte Versuch, den Verlauf der nächsten Legislaturphase, die vom neu gewählten Parlament verwaltet wird, einigermaßen zu beeinflussen.

Die Leitlinien werden vom Rat und vom Europäischen Parlament auf Vorschlag der Kommission genehmigt. In diesem Fall hat der Rat beschlossen, „allgemeine Leitlinien“ herauszugeben, um dem neu gewählten Parlament eine Vorstellung von seiner Position zu dem von ihm vorgelegten Legislativvorschlag zu geben die Kommission. . Dadurch soll der Gesetzgebungsprozess beschleunigt und eine Einigung erleichtert werden. (Guolo Elisabetta, mehr unter lexology.com)

Klimaneutral?

Grüne Aussagen sind allgegenwärtig und branchenübergreifend fast zum Standard geworden. Viele stehen grüner Werbung jedoch kritisch gegenüber und verbinden sie oft mit dem Begriff „Greenwashing“. Verbände für Verbraucherschutz (mehr …)

Umgang mit den Risiken des Greenwashing: Wichtige Vorschriften und Aufsichtsmaßnahmen im nachhaltigen Finanzwesen

Verordnung (EU) 2019/2088 „ zur Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor „stellt Anforderungen an die Offenlegung der ökologischen und sozialen Auswirkungen von Transaktionen auf Finanzmärkten bei der Erstellung von Finanzprodukten für ihre Teilnehmer und an Finanzberater bei der Bereitstellung von Investitionen oder Versicherungen. Beratung für Endinvestoren. Solche Offenlegungen beziehen sich auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachhaltiger Anlageziele oder die Förderung ökologischer oder sozialer Gesichtspunkte in Anlageentscheidungs- und Beratungsprozessen. Die Verordnung 2019/2088 zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern und die Transparenz zu erhöhen, indem a) Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Hauptakteuren hinsichtlich der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken verringert werden und b) nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt und ökologische oder soziale Merkmale gefördert werden, die Finanzmarktteilnehmer erfordern und Finanzakteure müssen vorvertragliche Berater und die laufende Offenlegung von Informationen gegenüber Endinvestoren berücksichtigen. (Dimitris Chatzimichael, mehr unter lexology.com)

EU-Regulierungsbehörden schlagen vor, die Marken nachhaltiger Investitionen zu ändern

Die Regulierungsbehörden der Europäischen Union haben am Dienstag weitreichende Änderungen an den Regeln der Union zur Kennzeichnung nachhaltiger Investitionen vorgeschlagen, um Anlegern einfachere und klarere Informationen zu bieten und den Risiken des „Greenwashing“ vorzubeugen.
Zu den Vorschlägen gehört die Kennzeichnung von Finanzprodukten, die noch nicht nachhaltig sind, als „Übergangsprodukte“ und die Einführung eines Nachhaltigkeitsindikators zur Klassifizierung von Investmentfonds. Die EU-Exekutive Europäische Kommission überarbeitet die Regeln für Vermögensverwalter, bekannt als Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), um Greenwashing einzudämmen, das sich auf übertriebene Behauptungen zur Klimafreundlichkeit bezieht. (Huw Jones, mehr unter reuters.com)

Praktische Tipps zur Vermeidung von Greenwashing

Im heutigen Geschäftsumfeld sind Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein von größter Bedeutung. Für Unternehmen ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, irreführende oder übertriebene Behauptungen über ihre grünen Initiativen zu vermeiden, eine Praxis, die als Greenwashing bezeichnet wird.

Wie können Unternehmen sich in der komplexen Welt der Nachhaltigkeitsversprechen zurechtfinden und ihre Glaubwürdigkeit wahren?

Um Licht in dieses wichtige Thema zu bringen, veranstaltete das Team für geistiges Eigentum des Unternehmens kürzlich eine länderübergreifende Lexology-Webinar-Meisterklasse zum Thema Verhinderung von Greenwashing und Umgang mit Nachhaltigkeitsansprüchen. Ziel dieses Artikels ist es, einige der wichtigsten Punkte hervorzuheben, die während des Webinars besprochen wurden, und wertvolle Informationen für Unternehmen bereitzustellen, die bei ihren Nachhaltigkeitsbemühungen Glaubwürdigkeit und Transparenz wahren möchten. ( Dan Smith, Miray Kavruk, Alexis Augustín, mehr unter lexology.com)

„Greenwashing“ erschwert es der Öffentlichkeit, echte umweltfreundliche Produkte zu erkennen, heißt es in einer Studie

Irreführende Behauptungen, die die Umweltfreundlichkeit eines Produkts übertreiben – bekannt als „Greenwashing“ – haben es für Verbraucher schwierig gemacht, echte umweltfreundliche Produkte zu erkennen.

Dies geht aus einer neuen Studie des Economic and Social Research Institute (ESRI) und der Environmental Protection Agency (EPA) hervor, die auch herausgefunden hat, dass Verbraucher, die über Greenwashing informiert sind, es besser erkennen können.

Das Experiment der Forschungseinrichtungen spiegelt frühere EU-Forderungen nach besserer Aufklärung über die Umweltverträglichkeit von Produkten wider und legt nahe, dass Unternehmen, die ihre Produkte „grün waschen“, den Wettbewerb um wirklich umweltfreundliche Marken verderben. (Mehr dazu thejournal.ie)

EU-Regulierungsbehörden kündigen Greenwashing-Untersuchung gegen 20 Fluggesellschaften an

Die Europäische Kommission und EU-Verbraucherbehörden haben Briefe an 20 Fluggesellschaften verschickt, in denen sie „mehrere Arten potenziell irreführender Umweltaussagen nennen“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf „Behauptungen von Fluggesellschaften, dass CO2-Emissionen beim Fliegen durch Klimaprojekte oder den Einsatz nachhaltiger Treibstoffe ausgeglichen werden könnten“. Die Behörden betonten insbesondere, dass „die Fluggesellschaften noch klären müssen, ob solche Behauptungen durch verlässliche wissenschaftliche Beweise gestützt werden können“. (Jacob H. Hupart, mehr unter lexology.com)

Greenwashing und die Rolle der Prüfer

Greenwashing kann dem Ruf eines Unternehmens schaden, wenn betrügerische Aktivitäten aufgedeckt werden. Unter dem Begriff „ Grüne Wäsche „Wird allgemein verstanden, wenn ein Unternehmen Praktiken anwendet, um den Wunsch nach umweltfreundlichen Produkten oder Dienstleistungen in die Irre zu führen oder auszunutzen. Dies geschieht dadurch, dass der falsche Eindruck erweckt wird, dass seine Handlungen, Ziele oder Produkte umweltfreundlicher seien, als sie tatsächlich sind. Wir untersuchen, wie Wirtschaftsprüfer und Finanzvorstände bewährte Verfahren in einem Bereich mit zunehmender regulatorischer Bedeutung messen können.

Greenwashing kann Investoren und Verbraucher in die Irre führen, die möglicherweise auf Einsparungen bei ähnlichen Produkten und Dienstleistungen verzichten, indem sie einen Aufpreis für ein ihrer Meinung nach „umweltfreundlicheres“ Produkt zahlen. Letztlich stellt diese Praxis ein ernstes Geschäftsrisiko dar. Dies ist besonders besorgniserregend, da eine kürzlich durchgeführte weltweite Überprüfung zufällig ausgewählter Websites der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde ergeben hat, dass 40 online gemachte grüne Angaben zu % irreführend sein könnten. (Aoiffe Moran, Joanne O'Rourke, mehr unter lexology.com)

Die EU untersucht „Greenwashing“ bei 20 Fluggesellschaften

EU-Regulierungsbehörden haben Ermittlungen gegen 20 Fluggesellschaften wegen der Anwendung potenziell „irreführender Greenwashing-Praktiken“ eingeleitet, berichtet die Financial Times. Die Europäische Kommission habe in einem Schreiben an Fluggesellschaften und nationale Verbraucherschutzbehörden „mehrere Arten potenziell irreführender Umweltaussagen identifiziert“, heißt es weiter. Obwohl die beteiligten Fluggesellschaften nicht genannt wurden, handelt es sich bei den beteiligten nationalen Regulierungsbehörden um Belgien, die Niederlande, Norwegen und Spanien, fügt die FT hinzu. Ein Hauptanliegen der Regulierungsbehörden besteht darin, dass Fluggesellschaften argumentiert haben, dass die CO2-Emissionen beim Fliegen entweder durch Investitionen in Umweltprojekte oder durch die Verwendung nachhaltigerer Flugkraftstoffe ausgeglichen werden können, die bei der Verbrennung immer noch Kohlenstoff ausstoßen, aber weniger umweltschädlich sind als das derzeit verwendete Kerosin. , er erklärt. (Weitere Informationen finden Sie in der Erklärung zum CO2-Ausgleich von Carbon Brief.) Darüber hinaus forderte der Block Unternehmen auf, ihre Praktiken innerhalb von 30 Tagen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen, berichtet Al Jazeera. Der Artikel zitiert die EU-Kommissarin für Werte und Transparenz Vera Jourova mit den Worten: „Wenn wir verantwortungsbewusste Verbraucher wollen, müssen wir ihnen genaue Informationen zur Verfügung stellen“, und fügt hinzu, dass Verbraucher „genaue und wissenschaftliche Antworten verdienen, keine vagen oder falschen Behauptungen“. (Philip Georgiadis und Kenza Bryan, Financial Times, ft. com)

Wird die Einführung „grüner“ Aussagen enden?

Am 6. März 2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine neue Richtlinie veröffentlicht, die die Position der Verbraucher im Rahmen der grünen Transformation durch besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und durch bessere Information stärkt.

Diese Richtlinie wurde im Rahmen des Kampfes gegen Greenwashing – ein Überbegriff für irreführende Umweltaussagen – verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, im Verbraucherrecht Sonderregelungen für den Umgang mit Geschäftspraktiken einzuführen, die Verbraucher irreführen und sie daran hindern, Entscheidungen zu treffen, die einen nachhaltigen Konsum darstellen.

Solche Praktiken sind beispielsweise Praktiken, die mit einer vorzeitigen Veralterung von Waren einhergehen, irreführende Behauptungen über die Umwelt, irreführende Informationen über die sozialen Eigenschaften von Produkten oder Händlergeschäften oder intransparente und nicht vertrauenswürdige Nachhaltigkeitskennzeichnungen. (Katarína Brath Liebscherová, mehr unter odpady-portal.sk)

Die Greenwashing-Richtlinie ist in Kraft getreten: Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten beginnt

Am 30. März 2023 wurde ein Richtlinienentwurf zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der Richtlinie über Verbraucherrechte veröffentlicht, mit dem Ziel, Verbraucher beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft durch besseren Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken und bessere Informationen zu stärken (die „Umweltwäsche-Richtlinie“). . Richtlinie [1] am 28. Februar 2024 von den Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates offiziell unterzeichnet und am 6. März 2024 im Amtsblatt des Europäischen Parlaments veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbrauchern zusätzliche Informationen über die Umweltauswirkungen bestimmter Produkte bereitzustellen und sie vor irreführenden Geschäftspraktiken hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte dieser Produkte zu schützen. Der Countdown läuft nun: Ab Inkrafttreten der Richtlinie am 26. März 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die in der Richtlinie enthaltenen Maßnahmen innerhalb von 24 Monaten (also bis zum 27. März 2026) in nationales Recht umsetzen und ab diesem Zeitpunkt anwenden 27. September 2026. (Francesca Biebuyck, mehr unter lexology.com)

Greenwashing im Finanzsektor

Zu diesem Zweck umgesetzte Vorschriften – von der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) 2021 der EU, die die Offenlegung von Finanzprodukten gemäß Artikel 6, 8 und 9 regelt, bis hin zur bevorstehenden Anti-Greening-Regel (FCA) der britischen Financial Conduct Authority und den Anforderungen für Das Offenlegungs- und Nachhaltigkeitskennzeichnungssystem liegt in der Verantwortung der Fondsmanager.

Im Folgenden befassen wir uns mit den Vorschriften und wie Fondsmanager sich im komplexen, länderübergreifenden Regulierungsrahmen zurechtfinden, der ESG-Investitionen in Europa prägt. (Oliver Rochman, Carl A. Valenstein, Chris Warren-Smith, mehr unter lexology.com)

Eine neue EU-Richtlinie stärkt Verbraucherschutzgesetze im Bereich Greenwashing und Verbreitung

Es trat am 26. März 2024 in Kraft Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers Directive oder ECD). Die Richtlinie muss bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt und ab dem 27. September 2026 angewendet werden. Ziel der ECD ist es, Verbraucher davor zu schützen, durch Mitteilungen über die Umwelt-, Sozial- oder Kreislaufaspekte eines Produkts, einschließlich Waren und Dienstleistungen, in die Irre geführt zu werden .

Genauer gesagt ändert die ECD die Bestimmungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und der Verbraucherrechterichtlinie (CRD), um Verpflichtungen einzuführen, klare und relevante Informationen über Umwelt- oder Sozialansprüche und Aspekte des Produktverkehrs bereitzustellen. ECD wird funktionieren zusammen mit der Richtlinie zu Umweltansprüchen (GCD), das ein spezielles System für die Verwaltung von Umweltschäden schaffen wird, befindet sich derzeit in der Anfangsphase. (Katherine Connolly, Dominic Coppens, Nicolas JS Lockhart, mehr unter lexology.com)

GESETZGEBUNG