Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Mitteilung zur Auslegung einiger gesetzlicher Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die von CSRD und SFDR eingeführt wurden

Ein Dokument mit dem Titel „Mitteilung der Kommission zur Auslegung einiger Bestimmungen der Richtlinie 2013/34/EU (Rechnungslegungsrichtlinie), der Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüfungsrichtlinie), der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung), Richtlinie 2004/109/EG (Transparenzrichtlinie), Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (der erste Satz europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, „der erste delegierte ESRS-Rechtsakt“) und Verordnung (EU) 2019/2088 (Sustainable Finance Disclosure Regulation, „SFDR“) in Bezug auf „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ bietet Erläuterungen zu einigen rechtlichen Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Das Hauptziel des Dokuments besteht darin, die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt wurden, in die bestehende Gesetzgebung zu erleichtern. Das Dokument enthält:

  • Glossar relevanter Begriffe: Definiert Schlüsselbegriffe im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie zum Beispiel „Rechnungslegungsleitlinien“, „ESRS“, „Nachhaltigkeitsbericht“ und „Nachhaltigkeitserklärung“.
  • Übersicht über die CSRD-Anforderungen: Beschreibt kurz die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die CSRD-Richtlinie eingeführt wurden.
  • Detaillierte Anleitung zu spezifischen Aspekten der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Das Dokument ist in Abschnitte mit häufig gestellten Fragen (FAQ) gegliedert, die verschiedene Themen abdecken:
    • Geltungsbereich und Geltungsdauer: Wer ist seit wann zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?
    • Ausnahmeregelungen: Wann ist ein Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit?
    • ESRS: Welche ESRS-Standards sollten Unternehmen nutzen und wie sollten sie über ihre Wertschöpfungskette berichten?
    • Offenlegung von Informationen gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung: So integrieren Sie Offenlegungen gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung in eine Nachhaltigkeitserklärung.
    • Sprach- und Formatanforderungen: In welcher Sprache und in welchem Format soll der Nachhaltigkeitsbericht erstellt und veröffentlicht werden?
    • Aufsicht: Welche Stellen sind für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich?
  • Prüfanforderungen für Nachhaltigkeitsberichte: Wer kann Nachhaltigkeitsberichte verifizieren und was sind die Verifizierungsbedingungen?
  • Anforderungen für Unternehmen aus Drittstaaten: Wie die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen aus Drittländern gelten.
  • SFDR: Wie sich Informationen zu immateriellen Vermögenswerten und SFDR-Indikatoren auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung auswirken.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Dokument lediglich als Hilfe bei der Umsetzung der relevanten Rechtsvorschriften dient. Es führt keine neuen Rechte oder Pflichten ein und stellt keine verbindliche Auslegung des EU-Rechts dar. Frühling