EFRAG veröffentlicht Entwürfe von Umsetzungsleitlinien für CSRD-Klimaschutzpläne

Das Dokument stellt EFRAGs Leitlinienentwurf zur Umsetzung von Übergangsplänen zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor. Der Leitfaden erläutert die Anforderungen für die Veröffentlichung von Informationen zu den Zielen, Maßnahmen und der Finanzierung dieser Pläne, einschließlich ihrer Übereinstimmung mit dem Pariser Abkommen und der EU-Taxonomie. Darüber hinaus geht es auf mögliche negative Auswirkungen auf Gesellschaft und Biodiversität ein und enthält häufig gestellte Fragen und Antworten zu einzelnen Aspekten der Umsetzung. Das Dokument betont, wie wichtig es ist, Übergangspläne in die gesamte Geschäftsstrategie zu integrieren und den Fortschritt regelmäßig zu überwachen. Es weist auf Bezüge zu anderen EU-Gesetzen und internationalen Nachhaltigkeitsinitiativen hin.

Das Dokument beschreibt die ESRS-Offenlegungspflichten und verknüpft sie mit EU-Gesetzen wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), der EU-Taxonomie und anderen.

Dokumentenstruktur:

Das Dokument ist in mehrere Kapitel unterteilt, die sich mit Folgendem befassen:

  • Europäischer Rahmen für Übergangspläne.
  • Einzelheiten zu den Anforderungen an die Offenlegung von Informationen zu Übergangsplänen zur Eindämmung des Klimawandels.
  • Verbindung mit anderen europäischen Regulierungsrahmen und internationalen Standards.
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ).

Kernpunkte der Richtlinie:

  • Zielkompatibilität: Unternehmen müssen ihre Ziele veröffentlichen und darlegen, wie sie mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens vereinbar sind.
  • Maßnahmen und Dekarbonisierungshebel: Unternehmen müssen Dekarbonisierungshebel beschreiben, wie etwa Betriebs- und Produktmodifikationen, die eine Emissionsreduzierung unterstützen.
  • Investitionen und Finanzierung: Unternehmen müssen Investitionen und Finanzierung zur Unterstützung dieser Pläne offenlegen, einschließlich Kapitalausgaben (CapEx) im Einklang mit der EU-Taxonomie.
  • Zusätzliche Offenlegungen: Unternehmen, die Aktivitäten durchführen, die unter die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen fallen, müssen ihre Einhaltung der Kriterien der Taxonomie, einschließlich Klimazielen und Einhaltung technischer Überprüfungskriterien, offenlegen.
  • Management und Strategie: Das Dokument betont, dass Übergangspläne zur Eindämmung des Klimawandels mit ausdrücklicher Unterstützung der Leitungsgremien in die Gesamtstrategie des Unternehmens eingebettet werden müssen, um eine Übereinstimmung zwischen Nachhaltigkeitszielen und Unternehmensplanung sicherzustellen.
  • Fortschrittsberichte: Unternehmen sind verpflichtet, Aktualisierungen über den Fortschritt bei der Umsetzung ihrer Übergangspläne bereitzustellen, einschließlich der Verfolgung der Wirksamkeit geplanter Maßnahmen und ihres Beitrags zu Emissionsreduktionszielen.
  • Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), die sich aus dem Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels ergeben: In den Leitlinien wird betont, wie wichtig es ist, die sozialen und biologischen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels zu berücksichtigen. Unternehmen müssen offenlegen, wie sich Übergangspläne auf Arbeitnehmer, Gemeinschaften und Ökosysteme auswirken können und wie sie möglicherweise von Anpassungsmaßnahmen abhängen.

Weitere wichtige Aspekte:

  • Das Dokument betont wie wichtig es ist, andere Quellen zu berücksichtigenB. sektorale Standards und internationale Rahmenwerke, bei der Erstellung von Übergangsplänen und der Veröffentlichung von Informationen.
  • Das Dokument bietet ausführliche Erklärungen und Beispiele, wie man die ESRS-Offenlegungsanforderungen erfüllt.
  • Das Dokument enthält auch häufig gestellte Fragen (FAQ), die wichtige Aspekte der Umsetzung von Übergangsplänen klären.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass diese Richtlinie gilt nicht durchsetzbar und ESRS-Anforderungen haben Vorrang.

Diese Anleitung richtet sich an Unternehmen ein wertvolles Werkzeug Übergangspläne zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit dem ESRS umzusetzen. Ausführliche Erläuterungen, Beispiele und FAQs helfen Unternehmen dabei, Offenlegungspflichten zu erfüllen und Transparenz und Rechenschaftspflicht bei ihren Dekarbonisierungsbemühungen sicherzustellen. Frühling