Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (TAXUD) führt eine Studie über die mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM auf nachgelagerte Produkte durch. Ziel dieser Studie ist es, die Machbarkeit einer Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM auf Produkte weiter unten in der Wertschöpfungskette (Produkte nachgelagerter Waren) zu bewerten, die derzeit in Anhang I der CBAM-Verordnung aufgeführt sind (Kerngüter von CBAM am Anfang der Lieferkette). ).
Der Zweck der Einbeziehung nachgelagerter Produkte besteht darin, das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen sowohl bei CBAM-Kerngütern als auch bei nachgelagerten Produkten zu verringern. (Mehr dazu eurometal.net)