Am Eröffnungstag erzielte Baku ein seiner Meinung nach frühes Ziel, indem es die Länder im vergangenen Monat dazu zwang, Regeln für einige der wichtigsten Bausteine des neuen globalen CO2-Marktes der UN gemäß Artikel 6.4 zu verabschieden akzeptiert Aufsichtsorgan des Mechanismus.
Dieses Dokument stellt einen Vorschlag für ein nachhaltiges Entwicklungsinstrument vor, das im Rahmen des in Artikel 6 Absatz 4 des Pariser Abkommens festgelegten Mechanismus eingesetzt werden soll. Ziel des Tools ist es sicherzustellen, dass Projekte und Programme innerhalb dieses Mechanismus die Umwelt nicht schädigen und eine nachhaltige Entwicklung sowie die 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Das Dokument beschreibt detailliert den Prozess der Bewertung von Risiken und Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft sowie die Überwachung und Berichterstattung der Ergebnisse gemäß den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung. Der Vorschlag für das Instrument wurde dem Aufsichtsgremium des Mechanismus in Artikel 6 Absatz 4 vorgelegt und wird nach einem Kommentarverfahren voraussichtlich im Jahr 2024 genehmigt und in Kraft treten.
Kurze Zusammenfassung des Dokuments „Instrument für nachhaltige Entwicklung gemäß Artikel 6.4“
Dieses Dokument stellt einen überarbeiteten Entwurf des Instruments für nachhaltige Entwicklung gemäß Artikel 6.4 (im Folgenden als „Instrument A6.4 SD“ bezeichnet) dar. Das Hauptziel dieses Instruments besteht darin, sicherzustellen, dass Projekte und Aktivitätsprogramme gemäß Artikel 6.4 des Pariser Abkommens (im Folgenden als „A6.4-Aktivitäten“ bezeichnet) den Grundsatz „Do no harm“ fördern, eine nachhaltige Entwicklung fördern und dazu beitragen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs)..
Entwicklung und Freigabe des A6.4 SD Tools
Das A6.4 SD-Tool wurde schrittweise auf der Grundlage der Anweisungen der Aufsichtsbehörde des Artikel 6.4-Mechanismus entwickelt. Dabei wurden die Kommentare der Interessenträger und anderer relevanter Instrumente und Sicherungssysteme, die in bestehenden marktbasierten Mechanismen zum Einsatz kommen, berücksichtigt. Das Instrument A6.4 SD wird voraussichtlich auf der vierzehnten Sitzung der Aufsichtsbehörde im Jahr 2024 genehmigt.
Verwendung des A6.4 SD-Tools
Die Verwendung des A6.4 SD-Tools ist für alle vorgeschlagenen A6.4-Aktivitäten obligatorisch, einschließlich Clean Development (CDM)-Aktivitäten, die den Übergang zum Artikel 6.4-Mechanismus anstreben. Das Tool bietet Aktivitätsteilnehmern einen strukturierten Ansatz für Folgendes:
- Sie führten eine Risikobewertung durch um Risiken und mögliche Auswirkungen zu erkennen, zu bewerten und gegebenenfalls zu vermeiden. Wenn Risiken nicht vollständig vermieden werden können, weist A6.4 SD die Teilnehmer an, Auswirkungen zu minimieren und alle verbleibenden negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen und Risiken abzumildern, indem sie Umwelt- und Sozialindikatoren auf Aktivitätsebene festlegen.
- Sie identifizierten und bewerteten potenzielle positive und negative Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). und Prioritäten der nachhaltigen Entwicklung des Gastlandes und legen Indikatoren für die Überwachung der nachhaltigen Entwicklung auf der Ebene der Aktivitäten fest.
- Sie überwachten und berichteten über die Überwachungsergebnisse Vergleich der etablierten Umwelt- und Sozialindikatoren sowie Indikatoren für nachhaltige Entwicklung auf der Ebene der Aktivitäten.
Struktur des A6.4 SD Tools
Das A6.4 SD-Tool ist in drei Hauptteile unterteilt:
- Umwelt- und Sozialschutzmaßnahmen: Dieser Teil konzentriert sich auf die Elemente und Kriterien, die den Teilnehmern der Aktivitäten als Grundlage dienen, um die potenziellen negativen Umwelt- und Sozialauswirkungen und Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu verhindern, zu minimieren und zu mildern, die während der Umsetzung und des Betriebs der Aktivität auftreten können A6.4.
- Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung: Dieser Teil konzentriert sich auf die Ermittlung der positiven und negativen Auswirkungen der Aktivität A6.4 auf die nachhaltige Entwicklung des Gastlandes.
- Validierung und Verifizierung: Diese Teile legen zusätzliche Anforderungen an die Validierungs- und Verifizierungsstandards des Artikel 6.4-Mechanismus für Projekte und Tätigkeitsprogramme fest, die designierte Betriebseinheiten während der Validierungs- und Verifizierungsphasen berücksichtigen müssen.
Einbindung der Stakeholder
Stakeholder können im Rahmen lokaler Stakeholder-Konsultationen und globaler Konsultationen vor der Registrierung der A6.4-Aktivität Kommentare und Fragen zur Einhaltung des A6.4 SD-Tools einreichen. Nach der Registrierung einer A6.4-Aktivität im Rahmen des Mechanismus von Artikel 6.4 müssen die Teilnehmer der Aktivitäten einen Mechanismus für die kontinuierliche Einbindung von Stakeholdern einrichten und aufrechterhalten, um bis zum Ende des gültigen Projekts Kommentare zur Einhaltung des A6.4 SD-Tools abzugeben Anrechnungszeitraum.
Abschluss
A6.4 SD ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Aktivitäten im Rahmen des Mechanismus gemäß Artikel 6.4 des Pariser Abkommens zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen und gleichzeitig mögliche negative ökologische und soziale Auswirkungen minimieren. (Co2AI)