Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) 2022/2464, veröffentlicht am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union, erweitert den Kreis der Unternehmen, die über Nachhaltigkeit berichten müssen, und verpflichtet die Europäische Kommission, verbindliche europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung als delegierte Rechtsakte zu erlassen. Um eine konvergente Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Emittenten zu fördern, die unter die Transparenzrichtlinie fallen, beauftragt die CSRD die ESMA mit der Veröffentlichung Richtlinien zur Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch zuständige nationale Behörden.
Am 15. Dezember 2023 hat die ESMA gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung über die ESMA hat ein Konsultationsdokument (CP) mit vorgeschlagenen Richtlinienentwürfen zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (GLESI) veröffentlicht.
- Ziel der Verordnung ist es, die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen zu verbessern. Davon sollen Bürger, Sparer, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter profitieren, die Zugang zu relevanten Informationen haben und sich besser am gesellschaftlichen Dialog beteiligen können. Sparern, die nachhaltig investieren wollen, stehen mehr Informationen zur Verfügung.
- Die Verordnung weitet die Verpflichtung zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen auf andere Kategorien von Unternehmen aus. Dies gilt neben Großunternehmen im öffentlichen Interesse auch für alle Großunternehmen und Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden. Grund ist das wachsende Interesse von Investoren und der Zivilgesellschaft an Informationen zum Thema Nachhaltigkeit.
- Die Pflicht zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit gilt auch für Unternehmen aus Drittstaaten, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden. Ziel ist es, den Bedürfnissen von Investoren gerecht zu werden und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten, die im EU-Binnenmarkt tätig sind. Diese Unternehmen müssen Informationen über ihren Einfluss auf soziale und ökologische Belange bereitstellen.
- Auch kleine und mittlere Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, müssen Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Diese Maßnahme soll dem Anlegerschutz dienen und den Zugang kleinerer börsennotierter Unternehmen zu Finanzkapital sicherstellen.
- Mit der Verordnung wird das Konzept der „doppelten Bedeutung“ eingeführt. Unternehmen müssen Informationen über ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Geschäftsauswirkungen) sowie über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen (Geschäftsrisiken) melden.
- Auch der Due-Diligence-Prozess ist ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt identifizieren, überwachen und angehen.
- Die Verordnung legt Standards für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen fest. Diese Standards sollten die bestehende EU-Gesetzgebung zu Umwelt- und Sozialfragen berücksichtigen. Sie sollten verständlich und vergleichbar sein.
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte einer Prüfung unterliegen. Zunächst ist eine Zusicherung auf der Grundlage einer begrenzten Überprüfung erforderlich. Anschließend erfolgt die Übergabe an die Versicherung auf Basis ausreichender Nachweise.
- Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsinformationen öffentlich zugänglich sind. Unternehmen, deren Wertpapiere nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, müssen ihren Lagebericht in elektronischer Form veröffentlichen.
- Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen einführen, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwendung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen.
- Die Verordnung sieht auch Sanktionen für die Nichteinhaltung von Pflichten im Bereich der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen vor.