Delegierte Verordnung zur Festlegung von Inhalten und Informationen 2021/2178

Delegierte Verordnung (EU) der Kommission 2021/2178 vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der von Unternehmen veröffentlichten Inhalte und Informationen, die 19a oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf ökologisch nachhaltige Aktivitäten anwenden, und Klärung der Methodik zur Erfüllung der genannten Veröffentlichungspflicht (Text mit Bedeutung für den EWR).

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Datum der Veröffentlichung 10. 12. 2021

Diese Regelung ergänzt die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates und spezifiziert:

  • Inhalt und Präsentation von Informationen, die von Unternehmen im Sinne von Artikel 19a oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU offengelegt werden müssen ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
  • Methodik, die Unternehmen nutzen müssen, um dieser Offenlegungspflicht nachzukommen.

Die Verordnung führt ein spezifische Key Performance Indicators (KPIs) für Finanz- und Nichtfinanzunternehmen und legt die Methodik für deren Berechnung fest.

Nichtfinanzielle Unternehmen Sie müssen KPIs offenlegen, die sich auf Folgendes beziehen:

  • Umsatz
  • Investitionsausgaben
  • Betriebskosten

Diese KPIs drücken aus welcher Anteil ihrer Aktivitäten auf die Taxonomie ausgerichtet ist ökologisch nachhaltige Aktivitäten. Sie müssen auch offenlegen abbauen dieser KPIs gem Umweltziele, zu denen ihre Aktivitäten beitragen.

Finanzunternehmen (Vermögensverwalter, Kreditinstitute, Investmentgesellschaften sowie Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen) müssen veröffentlichen spezifische KPIs relevant für ihr Geschäftsmodell.

Die Verordnung sieht auch vor Offenlegungsregeln Informationen, die allen Unternehmen gemeinsam sind.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Für Nicht-Finanzunternehmen beginnt die Pflicht zur Veröffentlichung von KPIs 1. Januar 2023 und für Finanzunternehmen 1. Januar 2024.

Kommission Überprüfen Sie den Antrag Vorschriften bis 30. Juni 2024 und wird insbesondere die Notwendigkeit von Änderungen in Bezug auf die Einbeziehung von Engagements gegenüber Zentralregierungen, Zentralbanken und nicht offenlegenden nichtfinanziellen Unternehmen beurteilen.