Eigenkapitalrichtlinie (CRD) 2024/1619

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2024/1619 (CRD) Eigenkapitalrichtlinie vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen in Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken. In der konsolidierten Fassung der CRD-Richtlinie werden ESG-Faktoren beispielsweise in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 68 und Nummer 69 thematisiert; Artikel 73; Artikel 74; Artikel 76; Artikel 87a; Artikel 91; Artikel 98; Artikel 100; Artikel 104 (die Liste stellt keine abschließende Berechnung dar).

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe c) und Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c) gelten ab dem 29. Juli 2024.

Datum der Veröffentlichung 19. 6. 2024

Ziel dieser Richtlinie ist die Stärkung die Integrität des Finanzsystems der Union A Harmonisierung des Regulierungsrahmens für Kreditinstitute. Es werden Maßnahmen eingeführt, um:

  • Vermeidung von Interessenkonflikten:
    • Die Richtlinie betont die Unabhängigkeit der zuständigen Behörden, ihrer Mitarbeiter und Mitglieder von Verwaltungs- und Leitungsorganen.
    • Irreführend Mindestanforderungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, wie zum Beispiel Wartezeiten für Mitarbeiter und Mitglieder von Verwaltungs- und Leitungsorganen vor Anstellung bei beaufsichtigten Unternehmen, Verbot des Handels mit Instrumenten von beaufsichtigten Unternehmen ausgegeben und maximale Amtszeitdauer für die zuständigen Mitglieder der Verwaltungs- und Leitungsorgane.
    • Anspruch haben Arbeitnehmer und Mitglieder wartefristpflichtiger Organe angemessene Entschädigung.
    • Es wird eine Verpflichtung eingeführt Interessenerklärungen abgeben für Mitarbeiter und Mitglieder von Verwaltungs- und Leitungsorganen.
  • Stärkung der Aufsicht über Zweigniederlassungen aus Drittstaaten:
    • Es wird eingeführt Bitte um Erlaubnis für Unternehmen aus Drittstaaten, die bereitstellen möchten wichtigsten Bankdienstleistungen in der Union.
    • Diese Unternehmen müssen mindestens eine Niederlassung in einem Mitgliedstaat gründen, was haben wird Zulassung nach Unionsrecht.
    • Die Richtlinie legt fest Rahmen für Niederlassungen aus Drittstaaten, einschließlich ihnen Einstufung, Investitionsgüter, Liquiditätsanforderungen A interne Verwaltung und Management.
  • Verschärfung der Strafen bei Verstößen:
    • Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Verwaltungssanktionen, Regelmäßige Strafen A andere Verwaltungsmaßnahmen wegen Verstoßes gegen die Richtlinie und damit verbundene Vorschriften.
    • Es wird eingeführt harmonisierte Berechnung des gesamten Nettojahresumsatzes um die richtigen Geldsanktionen festzulegen.
    • Die Richtlinie erlaubt Kumulierung verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Sanktionen wegen des gleichen Verstoßes.
  • Stärkung der Führungs- und Kontrollanforderungen:
    • Sicherheitsmaßnahmen sind vorhanden Vielfalt der Leitungsgremien, in Bezug auf Alter, Geschlecht, geografische Herkunft sowie Bildung und Berufserfahrung.
    • Institutionen und Finanzholdinggesellschaften sind dafür verantwortlich Beurteilung der Eignung der Organmitglieder, die anschließend von den zuständigen Behörden überprüft werden.
    • Eine Option wird eingeführt vorläufige Eignungsbeurteilung potenzielle Mitglieder von Leitungsgremien.
    • Institutionen müssen sich weiterentwickeln individuelle Verantwortlichkeitserklärungen und Aufgabenübersichten für Organmitglieder, Führungskräfte und Personen in Schlüsselpositionen.
  • Vereinfachung und Harmonisierung der Verfahren:
    • Die Richtlinie klärt und vereinfacht die Verfahren Aktivierung des systemischen Risikopolsters.
    • Es wird eingeführt die Verpflichtung, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen bei der Entwicklung technischer Regelwerke und Richtlinien.

Die Richtlinie regelt auch einige Aspekte bezüglich Fusion und Fusion, Division A erhebliche Übertragungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.