Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2022/2464 (CSRD) Corporate Sustainability Reporting Directive vom 14. Dezember 2022, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, Richtlinie 2004/109/EG, Richtlinie 2006/43/EG und Richtlinie 2013/34/EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Text mit EWR-Relevanz).
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 4 dieser Richtlinie gilt ab dem 1. Januar 2024 für Rechnungsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Diese Richtlinie befasst sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Hauptziel der Richtlinie ist es, die Qualität, Vergleichbarkeit und Zugänglichkeit der von Unternehmen veröffentlichten Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zu verbessern.
Warum ist Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtig?
- Zunehmende finanzielle Bedeutung: Nachhaltigkeitsinformationen werden aus finanzieller Sicht immer wichtiger.
- Bessere Entscheidungsfindung und Risikomanagement: Eine qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht es Unternehmen, nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen besser zu verstehen und einzuschätzen und fundiertere Entscheidungen zu treffen.
- Stärkung des Anlegervertrauens und des Zugangs zu Finanzkapital: Investoren achten bei Anlageentscheidungen zunehmend auf Nachhaltigkeitsinformationen. Unternehmen mit guter Nachhaltigkeitstransparenz haben möglicherweise besseren Zugang zu Finanzkapital.
- Verbesserung der Kommunikation mit Stakeholdern: Die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen erleichtert den Dialog und die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Stakeholdern wie Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und lokalen Gemeinschaften.
- Reduzierung des Verwaltungsaufwands: Harmonisierte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung reduzieren die Anzahl von Ad-hoc-Informationsanfragen und vereinfachen den Berichtsprozess für Unternehmen.
Für wen gilt die Richtlinie?
Die Richtlinie erweitert den Umfang der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf einen größeren Kreis von Unternehmen:
- Alle großen Unternehmen: Unabhängig davon, ob ihre Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden.
- Alle Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden: Einschließlich Emittenten aus Drittstaaten.
- Muttergesellschaften großer Konzerne: Auf Gruppenebene.
- Kreditinstitute und Versicherungen: Wenn sie bestimmte Größenkriterien erfüllen.
- Unternehmen aus Drittstaaten: Deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden oder die im Gebiet der EU wesentliche Tätigkeiten ausüben.
Was müssen Unternehmen melden?
Die Richtlinie definiert „Nachhaltigkeitsaspekte“ wie folgt: Umwelt-, Sozial-, Menschenrechts- und Governance-Faktoren.
Unternehmen müssen Informationen zu folgenden Themen melden:
- Doppelte Bedeutung: Die Richtlinie betont die Bedeutung der Berichterstattung über Risiken für das Geschäft (wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf das Geschäft auswirken) auch aus der Perspektive von Auswirkungen auf das Geschäft (wie sich das Geschäft auf Nachhaltigkeitsaspekte auswirkt).
- Due-Diligence-Prozess: Informationen darüber, wie Unternehmen ihre Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit entlang ihrer Wertschöpfungskette ermitteln, bewerten und verwalten.
- Umweltfaktoren: Zum Beispiel Treibhausgasemissionen, Wasser- und Energieverbrauch, Artenvielfalt und Umweltverschmutzung.
- Soziale Faktoren: Zum Beispiel Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Vielfalt und Inklusion.
- Die richtigen Faktoren: Zum Beispiel Governance und Unternehmenskultur, Korruptionsbekämpfung und Zahlungspraktiken.
Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Richtlinie verpflichtet die Kommission, delegierte Rechtsakte zu erlassen, die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Diese Standards:
- Sie legen fest, welche Informationen Unternehmen offen legen müssen.
- Sie stellen die Qualität der berichteten Informationen sicher: Informationen sollten verständlich, relevant, überprüfbar, vergleichbar und wahrheitsgemäß dargestellt sein.
- Sie berücksichtigen die Arbeit globaler Standardisierungsinitiativen: Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu minimieren.
- Sie legen branchenspezifische Anforderungen fest: Angesichts der unterschiedlichen Risiken und Auswirkungen in den einzelnen Sektoren.
- Sie berücksichtigen die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen: Indem wir diesen Unternehmen entsprechende Standards bieten.
Assurance im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Richtlinie führt eine Verpflichtung ein Assurance im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung, wodurch die Glaubwürdigkeit der veröffentlichten Informationen sichergestellt werden soll.
- Unabhängige Prüfungsdienstleister: Sie müssen überprüfen, ob die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen den Anforderungen der Richtlinie und den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht.
- Bestätigungsvermerk: Muss zusammen mit dem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden.
Sanktionen
Die Richtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen wegen Nichteinhaltung der Anforderungen der Richtlinie.
Abschluss
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt einen bedeutenden Schritt hin zu transparenteren und verantwortungsvolleren Unternehmen in der EU dar.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Richtlinie recht komplex und detailliert ist. Dieser Text enthält nur grundlegende Informationen zu den wichtigsten Punkten. Für detailliertere Informationen ist der vollständige Text der Richtlinie zu konsultieren. (Co2AI)
Siehe auch Die CSRD-Richtlinie auf den Punkt gebracht