Delegierte Verordnung (EU) der Kommission 2021/1255 (AIFM-Richtlinie) Alternative Investment Fund Managers Directive vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 über Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren, die von Managern alternativer Investmentfonds zu berücksichtigen sind (Text mit EWR-Relevanz).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. August 2022.
Datum der Veröffentlichung | 2. 8. 2021 |
Diese Verordnung ändert die bestehende Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 a führt neue Anforderungen an Manager alternativer Investmentfonds (AIF) ein, Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageentscheidungen zu berücksichtigen.
Kernpunkte der Verordnung:
- Definition von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren: Die Verordnung übernimmt Definitionen aus der Verordnung (EU) 2019/2088 über die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor.
- Verpflichtung zur Berücksichtigung nachhaltigkeitsgefährdender Risiken: AIF-Verwalter müssen diese Risiken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Risikobewertung und dem Umgang mit Interessenkonflikten, berücksichtigen.
- Offenlegung von Informationen: Wenn AIFM die wesentlichen negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, müssen sie offenlegen, wie diese Auswirkungen in ihren Richtlinien berücksichtigt werden.
- Ressourcen und Fachwissen: AIFM müssen über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse verfügen, um Nachhaltigkeitsrisiken effektiv in ihre Aktivitäten zu integrieren.
- Interessenkonflikte: AIFM müssen Interessenkonflikte identifizieren und bewältigen, die sich aus der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken ergeben können.
Die Verordnung trat 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft sie gilt ab dem 1. August 2022.
Der Grund für diese Verordnung besteht darin, den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zu unterstützen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Anleger ausreichend über Nachhaltigkeitsrisiken informiert sind und AIF-Verwalter diese Risiken bei ihren Anlageentscheidungen angemessen berücksichtigen.