Die Europäische Kommission hat heute das erste einer Reihe von Leitliniendokumenten herausgegeben, die die EU-Länder bei der Umsetzung und Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht unterstützen sollen. Heute Anleitung (C/2024/7161) präzisiert die Anforderung gemäß Artikel 17 Abs. 15 alle finanziellen Anreize für die Installation neuer eigenständiger Kessel für fossile Brennstoffe bis spätestens 1. Januar 2025 einzustellen. Das Dokument klärt insbesondere die Begriffe „eigenständiger Kessel für fossile Brennstoffe“ und „Hybridheizsystem“ sowie „Installation“ und „finanzielle Anreize“. Beispielsweise können für den Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme neuer eigenständiger Erdgas-, Diesel- oder Kohlekessel keine Zuschüsse, zinsgünstigen Darlehen oder steuerlichen Anreize wie ermäßigte Steuersätze gewährt werden, unabhängig davon, ob die Installation erfolgt Teil eines Renovierungsprojekts ist oder nicht. Keine öffentliche Behörde auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene darf Käufern, Installateuren und Dritten wirtschaftliche Unterstützung und/oder Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für die Installation solcher Kessel gewähren. (Mehr dazu energie.ec.europa.eu)