Die Verpflichtungen gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sollten ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Die Europäische Kommission hat nun eine Verzögerung von 12 Monaten vorgeschlagen, um eine 12-monatige Einführungsphase zu ermöglichen und eine wirksame Umsetzung sicherzustellen. Nach der Genehmigung der vorgeschlagenen Verschiebung durch das Europäische Parlament und den Rat würden die EUDR-Verpflichtungen ab dem 1. Dezember in Kraft treten 30. Dezember 2025 (und ab 30. Juni 2026 für KMU).
Die EUDR gilt für „relevante Waren“ ( Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Gummi, Soja und Holz ) und bestimmte derivative Produkte. Es ist verboten, solche Produkte in die EU zu importieren, bereitzustellen oder zu exportieren, es sei denn, sie sind „entwaldungsfrei“ und werden gemäß den einschlägigen Gesetzen des Herstellungslandes hergestellt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Übersichten zum EUDR. (Suzanne Kearney, Aisling Carey, Golda Hession, mehr unter lexology.com)