„CO2-Neutral“ und „Klimafreundlich“ – Einführung in die „Green-Claims-Richtlinie“ der EU.

Unzuverlässige Umweltaussagen oder Umweltzeichen können Verbraucher irreführen und ihnen falsche Eindrücke über die Umweltauswirkungen oder Vorteile eines Unternehmens oder einer Marke vermitteln. Diese Praxis wird als „Greenwashing“ bezeichnet. Betrügerische Produkte oder irreführende Werbung können gegen das Fair Trading Act oder das Consumer Protection Act verstoßen. Aufgrund mangelnder Transparenz und Informationsasymmetrie kann es für Regulierungsbehörden und Rechteinhaber jedoch schwierig sein, unternehmerisches Greenwashing nachzuweisen.

Im März 2023 genehmigte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zu Umweltaussagen, der darauf abzielt, das Problem irreführender Umweltaussagen anzugehen, indem strenge Standards für Umweltaussagen festgelegt und Geldstrafen für Greenwashing-Praktiken eingeführt werden. Dieses Gesetz wird voraussichtlich bis 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines globalen Standards für Umweltaussagen, insbesondere mit Fokus auf Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind. Neben Unternehmen aus der EU müssen daher auch ausländische Unternehmen (außerhalb der EU), die sich an Verbraucher in der EU richten, diese Richtlinie einhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahreseinkommen von weniger als 2 Millionen Euro sind von der Pflicht zur Einhaltung der Regeln ausgenommen.

Diese Richtlinie legt strenge Zertifizierungsstandards für ökologische Angaben fest. Wenn Unternehmen für sich oder ihre Produkte ökologische Aussagen machen wollen, müssen sie strenge und wissenschaftlich anerkannte Nachweise erbringen, die von unabhängigen und offiziell anerkannten Zertifizierungsstellen überprüft werden, die dann ein Konformitätszertifikat ausstellen sollten. (Chun-Kai Huang, mehr unter lexology.com)