Das immer stärker werdende Bewusstsein der Verbraucher für Klima- und Umweltschutz hat in den letzten Jahren zu einer wachsenden Bedeutung und Verbreitung von Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung, den sogenannten Green Claims, geführt. Teilweise werden Schlagworte wie „100 % CO2-neutral“, vage Ausdrücke wie „klimafreundlich“ oder diverse Gütesiegel verwendet. Dies macht es für Verbraucher oft schwierig, den Wahrheitsgehalt solcher Werbeaussagen zu überprüfen. Übertriebene, ungenaue oder euphemistische Nachhaltigkeitsaussagen („Greenwashing„) gelten nicht nur als gesellschaftlich verpönt, sondern überschreiten teilweise auch die Grenzen des gesetzlich Zulässigen. In Österreich ist diese Grenze bisher das Lauterkeitsgesetz mit einem generellen Verbot irreführender Geschäftspraktiken gemäß § 2 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Derzeit gibt es in Österreich keine spezifischen Regelungen für Umweltaussagen. (Mag. David Konrath, Mag. Christian Zimmer, mehr unter lexology.com)