Anforderungen an die ESG-Unternehmensberichterstattung – Verpassen Sie nicht die Frist!

Im April 2021 hat die EU eine neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Im Bereich der Unternehmen (zu denen Unternehmen gehören, die zum Handel auf einem regulierten EU-Markt zugelassen sind, große EU-Unternehmen und -Gruppen sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem jährlichen EU-Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro und einem jährlichen Nettoumsatz einer EU-Niederlassung von 40 Millionen Euro) haben sie detaillierte Berichtspflichten zu ihren ESG-Aktivitäten, die zusammen mit dem Jahresabschluss des Unternehmens offengelegt werden müssen. (Neil Robson, Brigitte Weaver, Christy Wilson mehr unter lexology.com)