Aktualisierung der Darstellung tatsächlicher Emissionsdaten in CBAM-Berichten

Die „Übergangsphase“ zum neuen CO2-Cap-Anpassungsmechanismus, kurz „CBAM“, läuft ab Oktober 2023. Importeure bestimmter emissionsintensiver Güter wie Stahl, Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff müssen vierteljährlich einreichen Warenmeldungen an die CBAM, die im Vorquartal aus anderen EU-Ländern importiert wurden, und die bei der Herstellung dieser Waren verursachten CO2-Emissionen (Grundlagen und Funktionsweise der CBAM finden Sie in unserer Überblick . CBAM-Berichte dienen dazu, Informationen für den Beginn der Hauptphase von CBAM zu sammeln: Ab 2026 wird der Preis der gemeldeten CO2-Emissionen schrittweise steigen. ( Rebekka Ackermann, mehr unter lexology.com)