Mit Wirkung vom 25. Juli erfordert die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSDDD), die indirekte, aber große Auswirkungen auf türkische Unternehmen hat, einen proaktiven Umgang mit Menschenrechten und Umweltauswirkungen. Unternehmen müssen zunächst eine Due-Diligence-Prüfung durchführen, wirksame Verhaltenskodizes etablieren, in die grüne Transformation investieren, Berichtsmechanismen entwickeln und eine regelmäßige Berichterstattung durchführen. CSDDD ist nicht nur eine Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln, sondern bietet auch einen ethischen Rahmen und Geschäftsmöglichkeiten, die wesentlich zum langfristigen Erfolg beitragen.
Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für unternehmerische Nachhaltigkeit (nachfolgend „CSDDD“ genannt). „), basierend auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolles Wirtschaften für multinationale Unternehmen, gilt als wichtige Errungenschaft bei der Förderung von Menschenrechten und Umweltschutz. Schutz. (Lale Defne Mete, Tutku Sen, Bayrak, mehr dazu lexology.com)