Die EU-Kommission veröffentlicht häufig gestellte Fragen zur Umsetzung neuer Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Die Europäische Kommission hat detaillierte Leitlinien zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) herausgegeben. CSRD, eingeführt durch die Richtlinie (EU) 2022/2464, zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen, indem für bestimmte Unternehmen neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt werden.

Umfang und Anwendbarkeit

Die CSRD gilt für:

  • Große Unternehmen.
  • KMU (ausgenommen Kleinstunternehmen) mit übertragbaren Wertpapieren, die zum Handel auf regulierten EU-Märkten zugelassen sind.
  • Muttergesellschaften großer Konzerne.
  • Einige Unternehmen aus Drittländern, die erhebliche Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU haben.

Diese Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen und die Einhaltung der Anforderungen der digitalen Taxonomie sicherstellen. Diese Informationen müssen im Lagebericht des Unternehmens enthalten sein und einer begrenzten Prüfung durch Abschlussprüfer oder unabhängige Prüfer (IASPs) unterliegen. (Mehr dazu esgnews.com)