Während es noch viele Fragen darüber gibt, wie all diese Richtlinien funktionieren und interagieren werden, ist die Zeit für die Umsetzung gekommen. Im letzten Monat wurden zwei neue Verordnungen offiziell verabschiedet: die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und die Business Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
Bei der ESPR handelt es sich um eine Rahmenverordnung, die letztendlich vorschreibt, dass die meisten auf dem EU-Markt verkauften Produkte (Lebensmittel und Medikamente bilden die einzige Ausnahme) ihre Produkte nachhaltiger gestalten müssen, andernfalls werden von den Mitgliedstaaten Risikostrafen festgelegt. Ein entscheidender und herausfordernder Teil dieser Regel ist die Schöpfung digitale Produktpässe Enthält Informationen zu Materialien, Reparatur- und Recyclinganweisungen sowie Umwelteigenschaften. (Tim Mohin, mehr unter esgnews.com)