EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeits-Due-Diligence – Pflichten für Unternehmen

Am 5. Juli 2024 wurde der endgültige Text der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in das Amtsblatt der EU eingetragen. Das CSDDD wird am 25. Juli 2024 in Kraft treten. Dies ist der letzte wichtige Schritt im Gesetzgebungsprozess und ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der Anforderung, dass Unternehmen verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in Due-Diligence-Prozesse und -Richtlinien integrieren müssen. Das CSDDD ist einer von mehreren Rechtsakten, die die EU im Rahmen des European Green Deal vorschlägt.

Das CSDDD legt Pflichten zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht fest. Insbesondere verlangt die CSDDD von relevanten Unternehmen, potenzielle tatsächlich negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit, einschließlich vor- und nachgelagerter Auswirkungen, zu identifizieren, zu verhindern und zu mildern. Ziel ist es auch, denjenigen, die von Verstößen gegen die Bestimmungen der CSDDD betroffen sind, Zugang zu Beschwerdemechanismen und Rechtsbehelfen zu verschaffen.

In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte von CSDDD behandelt und ausführliche Leitlinien dazu beschrieben, wie sich potenziell betroffene Unternehmen darauf vorbereiten können. (Mehr dazu lexology.com)