Europäische Union: CSDDD – kein Ausweg für den Finanzsektor?

EU-Richtlinie on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) befreit Finanzinstitute von der Sorgfaltspflicht bei der Identifizierung, Abschwächung und Korrektur potenzieller negativer Auswirkungen, sei es auf Menschenrechte oder auf die Umwelt, in ihrer „Aktivitätskette“. In der Praxis wird es jedoch schwierig sein, vollständig zu entkommen, nicht zuletzt, weil die Branche noch Übergangspläne verabschieden und umsetzen muss.

Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflicht bei der Nachhaltigkeit von Unternehmen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859. Text mit Bedeutung für den EWR. (CSDDD)

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