Mit der Verabschiedung der Transparenz- und Integritätsverordnung der EU zu Umwelt, Sozialem und Governance (ESG) ist die EU die erste Gerichtsbarkeit der Welt, die den wachsenden Markt für ESG-Ratings offiziell reguliert. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 13. Juni 2023 ihren ersten Vorschlag, woraufhin das Europäische Parlament und der Europäische Rat über den Geltungsbereich der Verordnung diskutierten. Die endgültige Fassung der ESGR wurde am 5. Februar 2024 herausgegeben und am 24. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die ESGR regelt „ESG-Ratinganbieter“, die innerhalb der EU „operieren“. (Sebastian J. Barling, Simon Toms, mehr unter lexology.com)