Grüne Aussagen sind allgegenwärtig und branchenübergreifend fast zum Standard geworden. Viele stehen grüner Werbung jedoch kritisch gegenüber und verbinden sie oft mit dem Begriff „Greenwashing“. Verbände für Verbraucherschutz und Wettbewerbsbehörden prüfen grüne Anzeigen regelmäßig auf Transparenz und überprüfen sie häufig vor Gericht.
Das Thema Greenwashing steht auch auf der Agenda der Europäischen Union. Ende März trat die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucherrechte beim ökologischen Wandel in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Ende März 2026 in ihre nationale Gesetzgebung umsetzen. Die Richtlinie stellt strenge Anforderungen an Werbung mit Umweltaussagen, einschließlich der Notwendigkeit, private Nachhaltigkeitssiegel durch unabhängige Dritte zertifizieren zu lassen. Gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Katjes ist es verboten, in der Werbung vage Begriffe wie „nachhaltig“ zu verwenden, wenn diese nicht ausreichend erläutert werden. Werbung, die auf den Ausgleich von Treibhausgasemissionen setzt, ist vollständig verboten, wodurch die Behauptung „klimaneutraler“ Produkte effektiv eingeschränkt wird, es sei denn, der Produktionsprozess ist CO₂-neutral.
Darüber hinaus wird auf europäischer Ebene eine Richtlinie zu ökologischen Aussagen vorbereitet, die weitere Anforderungen an die Werbung im Hinblick auf Nachhaltigkeit festlegen wird. Im März 2024 verabschiedete das Europäische Parlament einen eigenen Vorschlag zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission und reichte Änderungen ein. Der EU-Umweltrat hat seine Stellungnahme zu dem Vorschlag am 17. Juni 2024 veröffentlicht. Die endgültige Fassung der Richtlinie wird in den folgenden Monaten nach dem EU-Trilog erwartet. (Co2AI)