CBAM – Import aus der Schweiz in die EU nur mit CBAM-Zertifikaten?

Wer emissionsstarke Güter in die EU importiert, muss künftig CBAM-Zertifikate erwerben, um die Differenz zwischen den Kosten der CO₂-Emissionen im Produktionsland und dem Preis der CO₂-Zertifikate in der EU auszugleichen.

Der Europäische Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist einer der Eckpfeiler des „Fit for 55“-Pakets der EU. Dazu gehört eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren.

Mit der Einführung von CBAM will die EU einen vorsichtigeren Umgang mit CO₂-Emissionen weltweit fördern, aber auch wirtschaftliche Nachteile durch „CO₂-Leakage“, also die Abwanderung von Industrien in Länder mit weniger strengen CO₂-Emissionsvorschriften, begrenzen.

Konkret muss jeder, der emissionsreiche Güter in die EU importiert, künftig CBAM-Zertifikate erwerben, um die Differenz zwischen den Kosten der CO₂-Emissionen im Produktionsland und dem Preis der CO₂-Zertifikate in der EU auszugleichen.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Schweizer Waren (Herkunft) sind von der CBAM-Regulierung und damit auch von CBAM-Zertifikaten ausgenommen!

Die rechtliche Grundlage wurde in der Verordnung (EU) 2023/956 festgelegt. Dies wurde am 17. August 2023 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 für die Übergangsphase klargestellt.2. (Adrian Peyer, mehr unter lexology.com)