Auf der Bonner Klimakonferenz wurden nur begrenzte Fortschritte bei der Behandlung offener Fragen im Zusammenhang mit Artikel 6 des Pariser Abkommens erzielt, das darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung des Klimawandels durch Markt- und Nichtmarktmechanismen für Emissionszertifikate voranzutreiben. Viele Probleme bleiben ungelöst, während wir uns der COP29 im November 2024 nähern.
Artikel 6 des Pariser Abkommens
Zwar organisierte die Bonner Klimakonferenz vier Verhandlungen und fünf Nebenveranstaltungen zu Artikel 6 des Pariser Abkommens 1 konnte keinen Konsens über die Lösung offener Fragen zur Funktionsweise des internationalen Marktes für Emissionsgutschriften im Rahmen des Pariser Abkommens erzielen. Die Länder waren sich nicht einig darüber, inwieweit Emissionsvermeidung zur Generierung von Emissionsgutschriften genutzt werden kann, welche Komponenten der Emissionsgutschriftssysteme gemäß Artikel 6 zentralisiert werden sollten und welche anderen wichtigen Punkte in unserer vorherigen Warnung hervorgehoben wurden. (Seth Kerschner, Ingrid York, William De Catelle, mehr unter lexology.com)