Die Richtlinie zu ökologischen Angaben ist eine weitere Maßnahme im Kampf der EU gegen das sogenannte Greenwashing. Die EU stellt fest, dass der Umweltaspekt von Produkten für Verbraucher wichtig ist und den Wettbewerbsvorteil auf dem Markt erhöht. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle von den Herstellern verwendeten Umweltaussagen wie „umweltfreundliches Produkt“, „grünes Produkt“, „kein CO2-Fußabdruck“, „umweltfreundlich hergestellt“, „umweltfreundlich“ usw . ., sind vertrauenswürdig, vergleichbar und überprüfbar. Nur so kann das Risiko einer Irreführung der Verbraucher verringert werden. (Michal Sobolewski, mehr unter lexology.com)