Die Regulierungsbehörden der Europäischen Union haben am Dienstag weitreichende Änderungen an den Regeln der Union zur Kennzeichnung nachhaltiger Investitionen vorgeschlagen, um Anlegern einfachere und klarere Informationen zu bieten und den Risiken des „Greenwashing“ vorzubeugen.
Zu den Vorschlägen gehört die Kennzeichnung von Finanzprodukten, die noch nicht nachhaltig sind, als „Übergangsprodukte“ und die Einführung eines Nachhaltigkeitsindikators zur Klassifizierung von Investmentfonds. Die EU-Exekutive Europäische Kommission überarbeitet die Regeln für Vermögensverwalter, bekannt als Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), um Greenwashing einzudämmen, das sich auf übertriebene Behauptungen zur Klimafreundlichkeit bezieht. (Huw Jones, mehr unter reuters.com)