Was ist die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden?

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist ein Rechtsrahmen der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Energieeffizienz von Gebäuden in den Mitgliedsstaaten zu verbessern. Es wurde als Teil des umfassenderen Ziels der EU angenommen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und erneuerbare Energiequellen zu unterstützen.

Die Hauptziele der Richtlinie:

1. Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden: Die Richtlinie verlangt, dass alle neuen Gebäude bis zu einem bestimmten Datum „Niedrigstenergiegebäude“ (NZEB) sein müssen. Bestehende Gebäude sollen saniert werden, um höhere Energieeffizienzstandards zu erfüllen.

2. Energiezertifizierung: Einführung von Energiezertifizierungssystemen für Gebäude, die Transparenz und Bewusstsein für die Energieeffizienz von Gebäuden für Eigentümer, Mieter und andere interessierte Parteien gewährleisten.

3. Technische Anlagen und Inspektionen: Einführung regelmäßiger Inspektionen der technischen Anlagen der Heizung, Klimaanlage und der Wärmepumpenanlage, um deren Leistung zu optimieren.

4. Nationale Pläne und Strategien: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Pläne und langfristige Strategien zu erstellen, um die Renovierung von Gebäuden zu unterstützen und ihre Energieeffizienz zu steigern.

5. Informations- und Bildungsprogramme: Sensibilisierung und Bereitstellung von Informationen, Bildungsprogrammen und Schulungen zum Thema Energieeffizienz für alle Beteiligten.

Die Richtlinie wurde erstmals 2002 verabschiedet (2002/91/EG), anschließend 2010 (2010/31/EU) und 2018 (2018/844/EU) überarbeitet und ist Teil des umfassenderen Klima- und Energiepakets „Saubere Energie für Alle Europäer“. Ziel der gesamten Initiative ist es, den Übergang zu ökologisch nachhaltigeren und energieeffizienteren Gebäuden zu unterstützen, die ein Schlüsselelement zur Erreichung der Klimaziele der EU sind.

Gebäude ohne Emissionen

Es ist ein Konzept, das zum neuen Standard für neue Wohn- und Nichtwohngebäude wird. Ein solches Gebäude ist sehr energieeffizient, benötigt keine oder nur sehr wenig Energie, verursacht keine Kohlenstoffemissionen aus fossilen Brennstoffen und erzeugt im Betrieb nur minimale oder keine Treibhausgasemissionen.

Mindeststandards für den Energiebedarf

Nichtwohngebäude:

Für Nichtwohngebäude werden schrittweise Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) eingeführt, damit diese Gebäude den festgelegten maximalen Energieeffizienzschwellenwert nicht überschreiten. Bis 2030 müssen 16 %-Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und bis 2033 bis zu 26 %-Gebäude saniert werden. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2040 und 2050 konkrete Zeitpläne für die Sanierung der verbleibenden Nichtwohngebäude festlegen.

Wohngebäude:

Jeder Mitgliedsstaat muss seinen eigenen nationalen Leitfaden für die Sanierung von Wohngebäuden erstellen. Ziel ist es, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch aller Wohngebäude bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20–22 % gegenüber 2020 zu senken. Mindestens 55 % dieser Reduzierung müssen durch die Sanierung von 43 % Wohngebäuden erreicht werden mit der schlechtesten Energieleistung.

Die Mitgliedstaaten müssen die Renovierung durch technische Hilfe und finanzielle Unterstützung fördern und Garantien für Mieter wie Mietbeihilfen oder Obergrenzen für Mieterhöhungen einführen. Bestimmte Gebäudekategorien, wie zum Beispiel historische Gebäude oder Ferienhäuser, können von den MEPS-Anforderungen ausgenommen sein.

Energieausweise (BER-Zertifikate)

Energieausweise werden europaweit harmonisiert, um ihre Vergleichbarkeit sicherzustellen. Die „AG“-Skala wird in allen Mitgliedsländern angewendet, wobei „A“ das Gebäude mit null Emissionen und „G“ das Gebäude mit der schlechtesten Energieleistung darstellt. Die „A+“-Skala wird Gebäuden vorbehalten, deren Energiebedarf mindestens 20 % unter dem maximalen Schwellenwert für Nullemissionsgebäude liegt und die jährlich mehr Energie aus erneuerbaren Quellen produzieren, als sie verbrauchen.

Stilllegung von Kesseln für fossile Brennstoffe

Um die vollständige Dekarbonisierung von Gebäuden in der EU bis 2050 sicherzustellen, wird ab 2040 mit dem Ausstieg aus der Nutzung von Heizkesseln für fossile Brennstoffe begonnen.

Solartechnik

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle neuen Gebäude so konzipiert sind, dass auf dem Dach Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen installiert werden können. Dadurch wird die spätere Installation von Solartechnologien kostengünstig möglich. In diesem Jahrzehnt gibt es unterschiedliche Fristen für die Umsetzung von Solaranlagen sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude, sofern technisch und wirtschaftlich machbar. (Co2AI)