Am 7. Mai 2024 verabschiedete die Kommission eine Durchführungsverordnung zur Aktualisierung der Modelle der Mitgliedstaaten für die Berichterstattung von Daten zu Klimaschutzmaßnahmen. Die aktualisierten Modelle berücksichtigen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Pariser Abkommen zur Bilanzierung von Bioenergieverlusten bei der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Bio-CCS), das die Mitgliedstaaten ab diesem Jahr in ihre Listen aufnehmen können.
Da der Abbau aus Bio-CCS derzeit nicht durch die EU-Klimagesetzgebung geregelt ist, können sie bei der Beurteilung, ob die Mitgliedstaaten ihre Treibhausgas-Reduktionsziele gemäß der Lastenteilungsverordnung erreichen, nicht berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten werden jedoch in der Lage sein, über die durch Bio-CCS erzeugte Entfernungsmenge zu berichten und so transparente Daten zu dieser neuen Technologie bereitzustellen. (Mehr dazu Climate.ec.europa.eu)