Ab dem 1. August 2024 müssen Unternehmen, die Waren in die Europäische Union (EU) importieren, ihre CO2-Berichterstattung an wesentliche Änderungen anpassen. Diese Änderungen sind Teil von das Carbon Border Offset Mechanism (CBAM) der EU, das darauf abzielt, eine größere Genauigkeit und Transparenz bei der Berichterstattung über Emissionen zu gewährleisten. Die neuen Vorschriften erlauben nur die Verwendung von Standardwerten für 20 % der Emissionsdaten importierter komplexer Güter, die typischerweise Worst-Case- oder durchschnittliche Emissionen aller Branchen darstellen.
Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass bis zu 80 %-Emissionsdaten auf tatsächlichen Daten von Lieferanten und Herstellern basieren müssen. Dieser Ansatz unterstreicht das Engagement der EU, die CO2-Berichterstattung stärker auf die tatsächlichen Emissionen abzustimmen und Unternehmen dazu aufzufordern, konkrete Schritte in Richtung Nachhaltigkeit zu unternehmen.
Was ist der Carbon Border Offset Mechanism (CBAM) der EU?
In einer Zeit, in der der Klimawandel im Mittelpunkt der globalen Debatte steht, ist der Carbon Border Offset Mechanism (CBAM) der EU eine Schlüsselpolitik im Kampf gegen die Umweltzerstörung. Dieser Mechanismus ist für Unternehmen, die am internationalen Handel beteiligt sind, von wesentlicher Bedeutung, insbesondere für solche, die mit der EU kooperieren. Werfen wir einen genaueren Blick darauf, was CBAM ist, wie es funktioniert, welche Anforderungen und Auswirkungen es auf Ihr Unternehmen hat und wie Arbor Ihnen dabei helfen kann, sich in dieser neuen Umgebung zurechtzufinden.
Was ist CBAM?
Der Carbon Border Offset Mechanism (CBAM) ist eine innovative Politik der Europäischen Union (EU), die darauf abzielt, das Problem der Emissionsverlagerung ins Ausland anzugehen. Dieses Phänomen tritt auf, wenn Unternehmen in Länder mit weniger strengen Umweltstandards ziehen, was zu einer höheren Luftverschmutzung führt. CBAM fungiert als Umweltsteuer, die einen Preis für die Umweltverschmutzung durch importierte Waren festlegt. Der Mechanismus zielt darauf ab, Unternehmen auf der ganzen Welt zu ermutigen, umweltfreundlichere Praktiken einzuführen, die dazu beitragen, die globalen Emissionen zu reduzieren und einen gesünderen Planeten zu fördern.
CBAM ist als Stufenmechanismus konzipiert, der am 1. Oktober 2023 seinen Betrieb aufnahm. Zunächst wird es sich auf Industrien mit hohen Emissionen wie die Produktion von Zement, Düngemitteln, Stahl, Aluminium, Wasserstoff und Elektrizität konzentrieren. Diese Sektoren wurden aufgrund ihres erheblichen Beitrags zur Luftverschmutzung ausgewählt.
Während der Übergangszeit von 2023 auf 2025 müssen Importeure detaillierte Aufzeichnungen über die mit ihren Produkten verbundenen Emissionen führen, müssen diese Emissionen jedoch noch nicht bezahlen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die EU jedoch damit beginnen, Gebühren für Kohlendioxidemissionen zu erheben, die mit der Einfuhr von Waren verbunden sind. Diese Gebühr soll Unternehmen dazu motivieren, umweltfreundlichere Entscheidungen zu treffen und sicherzustellen, dass importierte Waren denselben Umweltstandards entsprechen wie innerhalb der EU hergestellte Waren.
Was sind die CBAM-Anforderungen?
Ab 2026 müssen Importeure vierteljährlich detaillierte Berichte über Menge, Art und CO2-Emissionen der in die EU importierten Waren vorlegen. Diese Berichte müssen Angaben zum Herkunftsland der Produkte und zu den mit ihrer Herstellung verbundenen Emissionen enthalten. Importeure müssen außerdem CBAM-Zertifikate erwerben, um die Kohlenstoffemissionen ihrer Importe abzudecken und so die Einhaltung der EU-Klimaziele sicherzustellen.
Die Meldepflicht für CBAM begann am 1. Oktober 2023. Die Pflicht zur finanziellen Kompensation von CO2-Emissionen beginnt jedoch erst am 1. Januar 2026.
Wer muss CBAM einhalten?
Die Einhaltung des CBAM ist für Importeure von Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Industrien mit hohen Emissionen wie Zement, Stahl und Aluminium. Nicht-EU-Hersteller, die in die EU exportieren, müssen außerdem die erforderlichen Emissionsdaten bereitstellen, was für größere Organisationen und Lieferanten, die am Handel mit der EU beteiligt sind, von entscheidender Bedeutung ist.
Warum sollten Sie sich für CBAM interessieren?
Bei CBAM geht es nicht nur darum, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, sondern auch darum, die Wettbewerbsfähigkeit in einem sich schnell verändernden globalen Markt aufrechtzuerhalten. Neben den finanziellen Konsequenzen wird CBAM auch einen Wettbewerbsvorteil für emissionsarme Produkte und Lieferanten mit sich bringen. Die Verpflichtung zur detaillierten vierteljährlichen Emissionsberichterstattung wird Unternehmen dazu ermutigen, ein tieferes Verständnis ihrer Lieferketten und Produktionsprozesse zu erlangen, was robuste Datenerfassungs- und CO2-Fußabdruck-Analysetools erfordert.
Verordnung (EU) 2023/956 zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus