CBAM wird schrittweise eingeführt. Die erste Phase ist eine Übergangszeit (01.10.2023 – 31.12.2025), die als Lernphase gilt. Während dieses Zeitraums müssen Importeure einen Bericht erstellen, in dem die bei der Herstellung der importierten Waren freigesetzten Emissionen (im Folgenden „eingebettete Emissionen“) berechnet werden.
Diese eingebetteten Emissionen bestehen aus:
- Direkte Emissionen, die aus dem Produktionsprozess und der Erzeugung der im Produktionsprozess genutzten Wärme freigesetzt werden, unabhängig vom Ort der Erzeugung dieser Wärme.
- Indirekte Emissionen, die bei der Produktion von Strom freigesetzt werden, der im Produktionsprozess verwendet wird, unabhängig vom Ort der Stromerzeugung.
- Teilweise auch direkte und indirekte Emissionen aus den jeweiligen Einsatzstoffen (Vorprodukten).
In dieser Phase werden diese Emissionen noch nicht erfasst. Allerdings können die Behörden ein Bußgeld verhängen, wenn sie der Meldepflicht nicht nachkommen. Die letzte Phase beginnt dann am 1. Januar 2026.
- Von 2026 bis 2033 werden eingebettete Emissionen für CBAM-Güter schrittweise besteuert. Die kostenlose Zuteilung von Quoten im EU-ETS wird auslaufen.
- Ab 2034 werden 100 % der eingesetzten Emissionen von CBAM-Gütern besteuert. Für diese Güter werden im Rahmen des EU-ETS keine kostenlosen Zertifikate zugeteilt.
Die erste Phase der Umsetzung dieses Mechanismus konzentriert sich auf Güter, bei denen das größte Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Diese Güter werden im Folgenden CBAM-Güter genannt und umfassen folgende Branchen:
- Zement
- Elektrizität
- Düngemittel
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Wasserstoff
Wenn Sie Waren importieren, die einer der in dieser Liste aufgeführten Warennummern (KN-Codes) zugeordnet sind und deren Wert pro Sendung mehr als 150 Euro beträgt, sollten Sie weiterlesen. Sollten Ihre Waren nicht in den Geltungsbereich dieser Liste fallen, können Sie trotzdem weiterlesen, wenn Sie dieses Thema interessiert. (Tim Hesselink, Ton Bendercher, Britt van Beveren, mehr unter lexology.com)