Änderungen im bestehenden ETS und MRV

Am 5. Juni 2023 wurden mit der Richtlinie (EU) 2023/958, der Richtlinie (EU) 2023/959 und der Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungsverordnung („MRV“) Änderungen an der Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem („ETS“) verabschiedet Emissionen aus dem Seeverkehr durch Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/957. Die Mitgliedstaaten sollten die oben genannten Richtlinien bis zum 31. Dezember 2023 in Bezug auf Änderungen am bestehenden ETS umsetzen. Diese Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2024. (Mehr dazu Climate.ec.europa.eu)