Am 6. März 2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine neue Richtlinie veröffentlicht, die die Position der Verbraucher im Rahmen der grünen Transformation durch besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und durch bessere Information stärkt.
Diese Richtlinie wurde im Rahmen des Kampfes gegen Greenwashing – ein Überbegriff für irreführende Umweltaussagen – verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, im Verbraucherrecht Sonderregelungen für den Umgang mit Geschäftspraktiken einzuführen, die Verbraucher irreführen und sie daran hindern, Entscheidungen zu treffen, die einen nachhaltigen Konsum darstellen.
Solche Praktiken sind beispielsweise Praktiken, die mit einer vorzeitigen Veralterung von Waren einhergehen, irreführende Behauptungen über die Umwelt, irreführende Informationen über die sozialen Eigenschaften von Produkten oder Händlergeschäften oder intransparente und nicht vertrauenswürdige Nachhaltigkeitskennzeichnungen. (Katarína Brath Liebscherová, mehr unter odpady-portal.sk)