Am 30. März 2023 wurde ein Richtlinienentwurf zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der Richtlinie über Verbraucherrechte veröffentlicht, mit dem Ziel, Verbraucher beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft durch besseren Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken und bessere Informationen zu stärken (die „Umweltwäsche-Richtlinie“). . Richtlinie [1] am 28. Februar 2024 von den Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates offiziell unterzeichnet und am 6. März 2024 im Amtsblatt des Europäischen Parlaments veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbrauchern zusätzliche Informationen über die Umweltauswirkungen bestimmter Produkte bereitzustellen und sie vor irreführenden Geschäftspraktiken hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte dieser Produkte zu schützen. Der Countdown läuft nun: Ab Inkrafttreten der Richtlinie am 26. März 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die in der Richtlinie enthaltenen Maßnahmen innerhalb von 24 Monaten (also bis zum 27. März 2026) in nationales Recht umsetzen und ab diesem Zeitpunkt anwenden 27. September 2026. (Francesca Biebuyck, mehr unter lexology.com)