Zu diesem Zweck umgesetzte Vorschriften – von der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) 2021 der EU, die die Offenlegung von Finanzprodukten gemäß Artikel 6, 8 und 9 regelt, bis hin zur bevorstehenden Anti-Greening-Regel (FCA) der britischen Financial Conduct Authority und den Anforderungen für Das Offenlegungs- und Nachhaltigkeitskennzeichnungssystem liegt in der Verantwortung der Fondsmanager.
Im Folgenden befassen wir uns mit den Vorschriften und wie Fondsmanager sich im komplexen, länderübergreifenden Regulierungsrahmen zurechtfinden, der ESG-Investitionen in Europa prägt. (Oliver Rochman, Carl A. Valenstein, Chris Warren-Smith, mehr unter lexology.com)