Im März 2022 schlug die Kommission eine Aktualisierung des Verbraucherrechts der Union vor, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten und es den Verbrauchern zu ermöglichen, aktiv zum grünen Wandel beizutragen. Dieser Vorschlag ist Teil einer der Initiativen der neuen Verbraucheragenda 2020 und des Aktionsplans 2020 der Kommission für die Kreislaufwirtschaft und stellt darüber hinaus die Kontinuität des europäischen Grünen Deals sicher. Am 20. Februar stimmte der Rat dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zu und stimmte damit der Richtlinie zur ökologischen Geldwäsche endgültig zu. Die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates unterzeichneten die Richtlinie, sie wurde am 6. März im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung, also am 26. März 2024, in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben ab der Veröffentlichung 24 Monate Zeit, um sie umzusetzen, und ihre jeweiligen Bestimmungen treten 30 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. (Augusta Rechtsanwälte, mehr unter lexology.com)