Die Richtlinie, die heute mit 593 Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen angenommen wurde, soll Verbraucher vor irreführenden Marketingpraktiken schützen und ihnen helfen, bessere Kaufentscheidungen zu treffen. Um dies zu erreichen, werden eine Reihe problematischer Marketingpraktiken im Zusammenhang mit Greenwashing und vorzeitiger Obsoleszenz in die EU-Liste verbotener Geschäftspraktiken aufgenommen.
Genauere und zuverlässigere Werbung
Vor allem zielen die neuen Regeln darauf ab, die Produktkennzeichnung klarer und glaubwürdiger zu machen, indem sie die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie „biologisch“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ ohne Nachweis verbieten. Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird nun aufgrund der Verwirrung, die durch deren Verbreitung und dem Mangel an Benchmarking-Daten entsteht, reguliert. Künftig sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel zulässig, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden. Darüber hinaus wird die Richtlinie Behauptungen verbieten, dass ein Produkt aufgrund von Emissionskompensationssystemen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.