Der Erlass, der Inlandsflüge verbietet, wenn die mögliche Zugfahrt weniger als 2:30 Uhr dauert, wurde am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht. Die Art und Weise der Anwendung dieser Maßnahme ist im Text angegeben. Eine symbolische Bestimmung des Klimagesetzes von 2021, die die Annullierung von Inlandsflügen vorsieht, wenn eine Zugfahrt von weniger als 2:30 Minuten möglich ist, wurde jetzt in Kraft gesetzt. Die Maßnahme, die von der Europäischen Kommission und dem Staatsrat grünes Licht erhalten hat, ist Gegenstand eines am Dienstag im Amtsblatt veröffentlichten Dekrets. „Durch Artikel L.6412-3 des Verkehrsgesetzbuchs sind regelmäßige öffentliche Passagierluftverkehrsdienste verboten, bei denen eine austauschbare Bahnverbindung eine Fahrt von weniger als zweieinhalb Stunden in jede Richtung gewährleistet (...)“, heißt es im Text .