Den Welthandels- und Klimaverhandlungen stehen harte Tage bevor. Der Schock kommt von den Industrieländern und trifft die armen Länder am stärksten. Das Europäische Parlament hat am 18. April der Einführung einer CO2-Grenzsteuer (CBT) zugestimmt. Das CBT wird nach der Genehmigung durch den EU-Rat nächsten Monat in Kraft treten. Dadurch kann die EU ab dem 1. Januar 2026 eine neue Steuer auf Importe von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom erheben. Allerdings müssen indische Exporteure ab dem 1. Oktober Emissionsdaten auf Unternehmensebene mit der EU teilen. Allerdings ist die EU mit dieser Entscheidung nicht allein. Auch das Vereinigte Königreich, Kanada, Japan und die USA bereiten sich darauf vor, CBT auf Importe zu erheben. Die meisten Industrieländer werden zwischen 2026 und 2028 irgendeine Form von CBT einführen. Die CBT-Raten variieren je nach Produkt und Produktionsprozess. Die CBT-Sätze sind nicht festgelegt, sie werden für jede Sendung berechnet. Die Sätze hängen von der Intensität der Emissionen des Produkts ab, einschließlich der eingebauten Emissionen. Diese können je nach Produktionseinheit auf der ganzen Welt variieren. Beispielsweise kann der CBT für Zement 90 Prozent des Produktwertes betragen. Bei Hochofenstahl kann der Satz etwa 20 Prozent des Produktpreises betragen. Der durchschnittliche Satz beträgt 20-35 Prozent des Produktwertes. Die folgende Tabelle zeigt die CBT-Produktschätzung. Gezielte Emissionsminderungen Die EU will bis 2030 den CO2-Ausstoß um 55 Prozent gegenüber 1990 senken und bis 2050 CO2-neutral sein. Um ihre Klimaziele zu erreichen, hat sie 2005 das Emissionshandelssystem (EU-ETS) geschaffen. Das EU-ETS überwacht die Emissionen von mehr als 10.000 Kraftwerken, Ölraffinerien, Eisen-, Stahl-, Aluminium-, Zement-, Papier- und Glasfabriken sowie der Zivilluftfahrt. Das ETS-System funktioniert über europäische Emissionszertifikate (EUAs). Nennen wir es eine Lizenz oder Genehmigung, die den Ausstoß einer Tonne CO2 für einen bestimmten Zeitraum erlaubt. Das EU-ETS legt eine Obergrenze für die Menge an Treibhausgasemissionen (hauptsächlich Kohlendioxid) fest, die jede Anlage ausstoßen darf. Jedes teilnehmende Unternehmen erhält eine begrenzte Anzahl jährlicher EUA-Kontingente. Am Ende jedes Compliance-Zyklus müssen alle EU-ETS-Teilnehmer genügend EUA-Zertifikate abgeben, um alle ihre Emissionen in diesem Zyklus abzudecken. Das EU-ETS-System senkt die Obergrenze schrittweise, um die Emissionen zu reduzieren. Von Unternehmen wird erwartet, dass sie durch Investitionen in bessere Technologien, Alternativen zu fossilen Brennstoffen und Energieeffizienz geringere Emissionen erzielen. Das EU-ETS ist somit ein Cap-and-Trade-System, das die Kräfte des Marktes nutzt, um Emissionen zu reduzieren. Das System ermöglicht es dem Markt, einen CO2-Preis festzulegen, und dieser Preis bestimmt Investitionsentscheidungen und treibt Innovationen auf dem Markt voran. Allerdings verschaffte das EU-ETS den umweltschädlichsten Industriezweigen, wie der Stahl- oder Aluminiumindustrie, einen Freifahrtschein, indem es ihnen kostenlose Emissionszertifikate zur Deckung aller ihrer Emissionen gewährte. Dies geschah, um ihre Umsiedlung in günstigere Ziele wie China oder Indien zu verhindern.