Die Abgeordneten unterstützten Pläne für klimaneutrales Bauen bis 2050

Am Dienstag verabschiedete das Parlament einen Maßnahmenentwurf zur Erhöhung der Gebäudesanierungsrate, zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Ziel der vorgeschlagenen Überarbeitung der Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Bausektor in der EU bis 2030 deutlich zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Ein Schwerpunkt liegt aber auch auf der Erhöhung der Sanierungsquote energieineffizienter Gebäude und der Verbesserung des Informationsaustauschs zum Thema Energieeffizienz.

Emissionsminderungsziele

Ab 2028 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Ab 2026 unterliegen neue Gebäude, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden oder von ihr genutzt oder betrieben werden, dieser Anforderung. Sofern technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar, sollen bis 2028 alle neuen Gebäude mit Solartechnologien ausgestattet sein. Bis 2032 sollen die Wohngebäude umfassend saniert werden.

Wohngebäude sollen bis 2030 eine Energieeffizienzklasse von mindestens E-Niveau und bis 2033 mindestens D-Niveau erreichen – auf einer Skala von A bis G, wobei G den 15 %-Gebäuden mit der schlechtesten Effizienz im jeweiligen nationalen Pool entspricht Mitgliedstaat. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude sollen bis 2027 (mindestens Klasse E) und 2030 (mindestens Klasse D) das gleiche Niveau erreichen. Energieeffizienzverbesserungen (die in Form von Isolierung oder Verbesserungen des Heizsystems erfolgen können) würden vorgenommen, wenn das Gebäude verkauft oder umfassend renoviert wird. Bei gemieteten Gebäuden würde dies bei Abschluss eines neuen Vertrags erfolgen.

Die Mitgliedstaaten legen in ihren nationalen Gebäudesanierungsplänen die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen fest.